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Gesundheitspolitik
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Mediziner:innen

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt. Dabei geht es um die Zuteilung von Kapazitäten im Fall zu knapper Ressourcen. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmediziner:innen hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

Triage-Konzept in der medizinischen Praxis

Triage bedeutet, dass Ärzt:innen in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept gibt es etwa bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken. In der Corona-Pandemie war das Thema angesichts voller Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt. In Karlsruhe ging es um eine 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung.

Streit um Verbot der nachträglichen Triage

Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein darin geregeltes Verbot einer nachträglichen Triage („ex post") - also, dass die Behandlung einer:s Patient:in mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um eine:n Patient:in mit besserer Prognose zu versorgen. Die Kläger:innen sahen darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzt:innen werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

Grundgesetzwidrigkeit der Triage-Vorgaben

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die angegriffenen Vorgaben „wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen„ nun für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Es werde in die Berufsfreiheit der Ärzt:innen eingegriffen, die - im Rahmen therapeutischer Verantwortung - auch deren Entscheidung über das „Ob“ und „Wie" einer Heilbehandlung schütze. Dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

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Quelle:

dpa