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Gesundheitspolitik

Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente

Nach dem im Heilmittelrecht verankerten Werbeverbot darf für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzt:innen, Apotheker:innen oder Arzneimittelhändler:innen geworben werden - nicht aber bei Patient:innen. Ziel des Werbeverbots sei es, zu verhindern, dass der Patient beim Arzt um die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels bittet, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in Karlsruhe.

Informatives Angebot oder Produktwerbung?

Das beklagte Unternehmen Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patient:innen an niedergelassene Ärzt:innen für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält dafür von den Ärzt:innen eine Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot selbst als Information über eine bestimmte Behandlungsform, und nicht als Werbung für ein bestimmtes Produkt. Das Heilmittelwerbegesetz sei hier deshalb gar nicht anwendbar, sagen sie.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Bloomwell habe auf den betroffenen Internetseiten für verschreibungspflichtige Arzneimittel geworben, entschieden die Richter. Die Inhalte seien nicht rein informativ, sondern zielten darauf ab, dass Patient:innen bei den Ärzt:innen auf die Verschreibung von medizinischem Cannabis drängten und so dessen Verkauf förderten.

Ganz allgemein gehe von Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente eine gewisse Gesundheitsgefahr aus, sagte Alexander Strobel, Anwalt der Wettbewerbszentrale, nach der Verhandlung. Denn bei Patient:innen werde so ein Impuls geweckt, sich dieses Medikament verschreiben zu lassen oder auf noch übrige Bestände im eigenen Schrank zurückzugreifen. „Damit sind Gesundheitsgefahren verbunden und die gilt es zu unterbinden“, so Strobel.

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Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudämmen.

Quelle:

dpa