Journal MED
Gesundheitspolitik

Warnung vor Irreführung

Die Kostenerstattung suggeriere eine Wirksamkeit homöopathischer Mittel und führe Patient:innen in die Irre, so der nun beschlossene Antrag. Anders betrachten die Grünen pflanzliche Arzneimittel, hier gebe es vielfach Belege für die Wirksamkeit.

Gesundheit sei kein Glaubenssystem, sondern eine Frage von Evidenz und Verantwortung, argumentierte ein Berliner Delegierter und wandte sich gegen das Argument, die Wirksamkeit homöopathischer Mittel sei durch Erfahrungswissen belegt. „Erfahrungswissen war auch die Basis für Aderlass oder von Quecksilber gegen Syphilis.“ Eine andere Delegierte argumentierte, es gehe nicht nur um Homöopathie, sondern um das Verhältnis der Grünen zur Wissenschaft.

Kassen können Homöopathie anbieten

Heute können gesetzliche Kassen solche Mittel als Teil ihres Leistungskatalogs anbieten. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht.

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Grüne ändern Position

Mit ihrem Beschluss ändern die Grünen ihren Kurs. Bislang galt ein Beschluss des Bundesvorstands aus dem August 2020, der damals einenheftigen parteiinternen Streit befriedet hatte. Demnach sollten gesetzliche Krankenkassen Homöopathie nur noch in Extratarifenanbieten dürfen. Diese Tarife sollten sich selbst finanzieren, die Kosten für homöopathische Behandlungen also nicht auf alle Beitragszahler:innen umgelegt werden.

Eine Verfechterin dieses nun überholten Beschlusses hatte davor gewarnt, die alte Debatte wieder aufzumachen - der Umsatz von Homöopathie gehe ohnehin zurück. Es gab auch Vorbehalte in der Partei, das strittige Thema kurz vor den Landtagswahlen im kommenden Jahr wieder anzupacken.

Quelle:

dpa