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Gesundheitspolitik

Proteste gegen beschlossene Honorarabsenkung

Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert.

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Gericht äußert Bedenken zur Berechnungsmethodik

Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.

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Quelle:

dpa