KBV kündigt Klage gegen Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen an
Über konkrete Vergütungen entscheidet die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens selbst. Gegen eine Senkung bei Psychotherapeut:innen formiert sich Protest - und nun auch eine Drohung mit Rechtsmitteln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will juristisch gegen eine Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen in diesem Jahr vorgehen. „Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv", sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Geplant sei eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums des Gesundheitswesens, das über Vergütungen entscheidet.
Honorarabsenkung um 4,5 Prozent ab April beschlossen
Der Erweiterte Bundesausschuss hatte eine Honorarabsenkung zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
KBV kritisiert Kürzung als nicht zu rechtfertigen
Dem Gremium gehören Vertreter:innen von KBV und GKV sowie unparteiische Mitglieder an. Die KBV, die neben den Kassenärzt:innen auch die Psychotherapeut:innen vertritt, stimmte nach eigenen Angaben dagegen. Die Kürzung sei nicht zu rechtfertigen, sagte Gassen. „Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt."
Bundesgesundheitsministerium prüft Rechtmäßigkeit des Beschlusses
Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss nun wie üblich auf seine generelle Rechtmäßigkeit, wie ein Sprecher am Mittwoch mitgeteilt hatte. Er wies darauf hin, dass die Zahl der Psychotherapeut:innen in Deutschland zwischen 2014 und 2025 von rund 27.000 auf fast 42.000 gestiegen sei.
GKV-Spitzenverband verteidigt Kompromisslösung
Der GKV-Spitzenverband hatte von einem Kompromiss gesprochen, der die Interessen von Psychotherapeut:innen und Beitragszahler:innen angemessen berücksichtige. Eine Überprüfung der Vergütungen sei gesetzlich vorgegeben, die Absenkungsmöglichkeit in den vergangenen zwei Jahren aber nicht genutzt worden. Seit 2013 seien die Durchschnittshonorare für Psychotherapeut:innen stärker gestiegen als bei den anderen ärztlichen Fachgruppen.
Quelle:dpa