Nachweisfrist für Masern-Impfpflicht ausgelaufen
Zum Schutz vor ansteckenden Masern greift nun auch die 2. Stufe der vor 2 Jahren eingeführten Impfpflicht für Schulen und Kitas. Am 31. Juli 2022 endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Die Frist sollte ursprünglich bereits am 31. Juli vergangenen Jahres auslaufen. Sie wurde dann aber 2 Mal verlängert, weil die Corona-Krise die Abläufe erschwerte. Seit März 2020 gilt die Pflicht schon für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen.