Stellungnahme der DGRh und des VRA zu Pflegepersonaluntergrenzen
Ab Januar 2023 gelten auch für die Rheumatologie Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG), d.h. rheumatologische Akutstationen müssen gemäß einem festgelegten Personalschlüssel besetzt sein. Am Tag darf eine Pflegekraft demnach maximal 13, in der Nacht 30 rheumatologische Patientinnen und Patienten betreuen. Diese Grenzen bilden jedoch den Personalbedarf in der Rheumatologie sehr undifferenziert ab, mahnen die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) und der Verband rheumatologischer Akutkliniken (VRA) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die sanktionsbewehrten Untergrenzen würden zu einer Fehlverteilung des knappen Personals führen und Kliniken letztlich dazu zwingen, Leistungen zu reduzieren. Dies gehe zulasten der Patienten, weil notwendige Behandlungen nicht mehr oder nur nach unangemessen langer Wartezeit erfolgen könnten.