Telefonische Krankschreibung bei Erkältung wegen Corona verlängert
Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfektionen bleibt wegen anhaltender Corona-Infektionsgefahr in Deutschland vorerst bis zum 31. Mai bestehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängerte die entsprechende Sonderregeln um weitere zwei Monate, wie er am Freitag in Berlin mitteilte. Das Gremium ist für die Bestimmung von Leistungen im Gesundheitswesen verantwortlich.
Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gelte, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten könnten.
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Erschienen am 14.03.2022 • Bis Ende 2021 lag es noch in der Verantwortung der Patient:innen, die Krankschreibung an die Krankenkasse zu übermitteln.
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dpa
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