Update für den Warntext: „Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt“
Eigentlich werden Formulierungen aus Gesetzen selten zu allgemein bekannten Klassikern im Alltagsgebrauch. Bei einem Satz aus Paragraf 4, Absatz 3, Heilmittelwerbegesetz ist es so gekommen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Seit gut 3 Jahrzehnten ist dieser vorgegebene Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht. Und in Funk und Fernsehen ist er immer auch noch extra vorzulesen. Jetzt soll eine eher sanfte Änderung kommen. Denn nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.