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Gesundheitspolitik

Cannabis: Teillegalisierung seit 1. April 2024

Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Teillegalisierung lässt seit 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau von Cannabis für Volljährige mit vielen Beschränkungen zu. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm. Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten.

Zulässig sind auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. Ein unlängst vorgelegter erster Expertenbericht kam zu dem Ergebnis, dass die Anbauvereine den Schwarzmarkt nicht verdrängt haben. 

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„Ergebnisoffene Evaluierung“ im Herbst 2025 steht noch aus

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD offen gelassen, wie sie mit der Teillegalisierung von Cannabis umgehen. Dort war lediglich auf die „ergebnisoffene Evaluierung“ im Herbst 2025 verwiesen worden. In einem Punkt hat sich Schwarz-Rot aber bereits verständigt: Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden. Vor einer Verschreibung soll persönlicher Kontakt zwischen Patient:in und Ärzt:in stattfinden, vor einer Abgabe Beratung in Apotheken.

Quelle:

dpa