Journal MED
Gesundheitspolitik

Augewogenes Sparpaket soll Finanzen der GKV nachhaltig stabilisieren

Warken sprach von einem „ausgewogenen Paket“, das alle beteilige und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nachhaltig stabilisieren könne. Insgesamt soll es für 2027 ein Einsparvolumenvon knapp 20 Milliarden Euro ermöglichen - mehr als die erwartete Lücke von 15 Milliarden Euro. „Wir müssen immer mit einem Puffer rechnen, weil wir ja auch sicher den stabilen Beitragssatz erreichen wollen“, erläuterte die Ministerin.

Warken griff für ihre Vorstellungen auf Empfehlungen zurück, die eine von ihr eingesetzte Expertenkommission Ende März vorgelegt hatte. „Wir haben uns jetzt die Werkzeuge ausgesucht, mit denen wir die Großbaustelle GKV-Finanzen angehen wollen.“ Das seien mehr als drei Viertel der Vorschläge. Generell gelte: „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.“ Preise und Vergütungen für Versorgungsanbieter sollen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Und: Ausgaben müssten „nachweisbaren Nutzen“ haben.

Was für Versicherte in Sicht kommt

Die Ministerin betonte, ohne die Reform würde die Belastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber „um ein Vielfaches höher ausfallen als mit der Reform“. Bestehende Härtefallregelungen blieben unangetastet. Ein Überblick:

  • Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt, sollen angehoben werden - auf 7,50 Euro und 15 Euro.

  • Wie von der Kommission empfohlen, sollen homöopathische Leistungen nicht mehr auf Kassenkosten zu bekommen sein. Gelten soll dies ebenso für eine bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge auch ohne Symptome.

  • Die beitragsfreie Mitversicherung soll nicht abgeschafft, aber „modifiziert“ werden - etwas milder als von den Expert:innen empfohlen. Weiter beitragsfrei mitversichert sein sollen demnach Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für alle anderen bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner plant Warken einen eigenen Beitrag von 3,5%. Gelten soll dies dann ab 2028.

Einschnitte bei Kliniken, Ärzt:innen und Pharma

Bei den Kliniken soll unter anderem eine Klausel dauerhaft gestrichen werden, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Eingeführt werden soll, dass vor bestimmten Eingriffen eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden kann.

In Praxen soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden - etwa für offene Sprechstunden oder das erstmalige Laden von Behandlungsdaten in die neuen elektronischen Patientenakten.

Pharmahersteller müssen sich darauf einstellen, dass Medikamente verstärkt mit günstigeren Rabattverträgen gehandelt werden. Weitere Sparregeln sollen bei Arznei-Preisfindungen eingeführt werden. Bei den Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden, eine versprochene Erhöhung beim Fix-Honorar aber kommen.

Bei den Kassen sollen nach Warkens Plänen Verwaltungsausgaben begrenzt und die Werbeausgaben halbiert werden. Vergütungen von Führungskräften der Kassen und auch der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen begrenzt werden.

Streit über Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Streit über Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende

Jetzt lesen

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Koalitionsspitzen am 29. April ins Kabinett kommen. Angestrebt wird dann ein Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause. Ob es ergänzend noch Anhebungen bei gesundheitsrelevanten Steuern geben könnte, wie von der Expertenkommission empfohlen, ist offen. Warken sagte, sie sei „sehr dafür“, neben Alkohol und Tabak auch das Thema Zuckersteuer anzugehen. Darüber werde man in der Regierung sprechen.

Lob und scharfe Kritik

Der Sozialverband Deutschland kritisierte ein „Schleifen der beitragsfreien Familienversicherung“ als „fatales Signal“. Die IGMetall warnte vor „Leistungskürzungen, einseitigen Mehrbelastungen oder Beitragsanhebungen für Beschäftigte“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen begrüßte die Reformankündigungen, bemängelte aber, dass die Versorgung von Bürgergeldempfänger:innen wohl weiter von den Beitragszahlern anstatt vom Staat bezahlt werden solle. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann machte indes deutlich, dass dies ein Punkt sei, über den man noch reden müsse.

Quelle:

dpa