Sonntag, 19. Mai 2024
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Medizin

Parkinson durch Pestizide: Empfehlung für neue Berufskrankheit

Parkinson durch Pestizide: Empfehlung für neue Berufskrankheit
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat die Anerkennung der Parkinson-Krankheit als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ unter bestimmten Voraussetzungen empfohlen. Laut Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist zu erwarten, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies in die Liste für Berufskrankheiten aufnimmt. Vermutet wird eine Aufnahme in der 2. Jahreshälfte 2024.

Auswirkungen von Pestiziden auf die Entstehung der Parkinson-Krankheit

Die Autor:innen haben in der Empfehlung verschiedenen Studien und Metaanalysen beleuchtet und sich mit unterschiedlichen Substanzen und Substanzgruppen (Herbizide, Fungizide, Insektizide) auseinandergesetzt, die unter dem Sammelbegriff „Pestizide“ als Pflanzenschutzmittel Verwendung finden. Neben einer direkt toxischen Wirkung auf Nervenzellen, insbesondere auf dopaminerge Neurone, werden auch Stoffwechselvorgänge verändert und Mechanismen induziert, die ebenfalls zur Krankheitsentstehung beitragen. Dies sind u.a. die Störung der mitochondrialen Funktion, die Bildung von freien Radikalen und damit die Zunahme von oxidativem Stress, die Störung des Aufbaus des Stützapparats von Zellen und viele mehr.

Exposition mit Pestiziden ist nur eine mögliche Ursache für Parkinson

Diese Erkenntnisse dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass vieles noch unbekannt ist. Bei der Verursachung der Parkinson-Krankheit spielen Umweltfaktoren, wie die Exposition gegen eines oder mehrere der in der wissenschaftlichen Empfehlung behandelten Pestizide, aber auch andere schädigende Umwelteinflüsse wie Feinstäube eine wichtige Rolle. Andere Ursachen liegen in genetischen Veränderungen und Lebensstilfaktoren. Dennoch konnte auf dem Boden der bereits bekannten Zusammenhänge die nun vorliegende Empfehlung der Sachverständigen erarbeitet werden, die erstmals eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Prüfung des Vorliegens einer Berufskrankheit gibt.
 
 

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Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit: Exponierte Personen müssen geschützt werden

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörunge (DPG) begrüßen die Empfehlung sowie die ausführliche Aufarbeitung der aktuellen Literatur und Datenlage durch den ÄSVB. „Die Empfehlung‚ das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ auf dem Boden der bereits jetzt bekannten Zusammenhänge als Berufskrankheit anzuerkennen, ist zu begrüßen“, so Prof. Dr. Daniela Berg, Vizepräsidentin der DGN und Mitglied der DPG. „Zum einen, weil Betroffenen und ihren Familien medizinisch und finanziell geholfen werden muss. Zum anderen wird hierdurch die Notwendigkeit des Schutzes für exponierte Personen noch klarer“, so die Parkinson-Expertin. Zum Schutzarsenal der Arbeitsmedizin zählen das Tragen von Schutzkleidung inklusive Ganzkörper-Schutzanzügen, Schutzhandschuhen und festem Schuhwerk sowie die Verwendung von schützenden Kabinenfahrzeugen und Atemmasken.

Alle betroffenen Parkinson-Patient:innen können sich schon jetzt an die Berufsgenossenschaft wenden

Parkinson-Patient:innen, die eine berufliche Exposition mit Pestiziden haben, sollten ihre behandelnden Ärzt:innen vom Umstand ihrer beruflichen Exposition unterrichten. Gegebenenfalls muss dann eine Anzeige bei der Berufsgenossenschaft erfolgen. Die aktuellen Kriterien für das Vorliegen einer Berufskrankheit sind: die Erfüllung des Dosismaßes von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen (in eigener Vor- und Nacharbeit der Pestizid-Ausbringung oder in eigener Pestizid-Ausbringung oder in eigener Störungsbeseitigung im Rahmen der Pestizid-Ausbringung) und das gesicherte Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung. Alle Menschen, auf die dies zutrifft, haben das Recht, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden.

Die wissenschaftliche Evidenz für die Auslösung der Parkinson-Krankheit durch bestimmte Pestizide ist in der Wissenschaftlichen Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats für die Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ ausführlich dargestellt.
 
 

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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. (DPG)



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