Montag, 29. April 2024
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Medizin

Schmerzmedizinische Unterversorgung erfordert schnelle und radikale Reform der Bedarfsplanung

Schmerzmedizinische Unterversorgung erfordert schnelle und radikale Reform der Bedarfsplanung
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Die erhebliche Unterversorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen in Deutschland erfordert eine schnelle und radikale Reform der Bedarfsplanung und die Einführung eines „Facharztes für Schmerzmedizin“. Das ist die zentrale Forderung im „Eckpunktepapier Schmerzmedizinische Versorgung“, das die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) mit Vertretern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages konsentiert hat.

Viele Schmerzpatient:innen können nicht versorgt werden

In Deutschland leiden rund 23 Millionen Menschen unter einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren. Daraus resultieren psychosoziale und berufliche Einschränkungen. Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf bis zu 38 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Trotz dringender medizinischer Indikation können nur etwa 10% der schwer schmerzkranken Patient:innen von den 1.329 ambulant tätigen Schmerz-Spezialist:innen versorgt werden. Diese Diskrepanz wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da die Anzahl der Schmerzpatient:innen weiter zunimmt und gleichzeitig ein großer Teil der heute tätigen Schmerz-Spezialist:innen kurz vor dem Rentenalter steht.

DGS engagiert sich gegen die schmerzmedizinische Unterversorgung in Deutschland

Seit Jahren engagiert sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) gemeinsam mit dem Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD), Patientenorganisationen und der Gesundheitspolitik gegen die schmerzmedizinische Unterversorgung. Trotz Willensbekundungen seitens der Gesundheitspolitik und klarer Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Situation unverändert schlecht. Dabei fehle vor allem die Unterstützung seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK), so das Eckpunktepapier.
 
 

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Eckpunktepapier stellt parteiübergreifenden Konsens dar

Das vorliegende Eckpunktepapier (1) wurde auf Basis einer parteiübergreifenden Diskussion mit Mitglieder:innen des Gesundheitsausschusses des Bundestags beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag im März 2023 erarbeitet, im Nachgang konsentiert und unterzeichnet. Darin fordern die Unterzeichnenden nun eine schnelle und radikale Reform der Bedarfsplanung. Gerade im ambulanten Sektor müssten entsprechende Kapazitäten zur Versorgung von Schmerzpatient:innen geschaffen werden. 2018 hatte der G-BA in seinem „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“ (2) gefordert, die Schmerztherapie in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung dieser Forderung steht aber nach wie vor aus.

Nachwuchsförderung durch Ausbildungsfinanzierung und Facharzt-Einführung

Ein weiteres Thema im Eckpunktepapier ist die Nachwuchsförderung. Um zu erreichen, dass Ärzt:innen sich in der Schmerzmedizin engagieren, müsse bereits die Ausbildung finanziell unterstützt werden. Zudem könne die Einführung eines „Facharztes für Schmerzmedizin“ ein zusätzlicher Anreiz sein, eine schmerzmedizinische Ausbildung anzustreben. Darüber hinaus garantiere nur die Etablierung des Facharztes eine sichere
Bedarfsplanung in der Schmerzmedizin. Da die ärztliche Selbstverwaltung die Umsetzung des G-BA-Gutachtens ignoriere, fordert das Eckpunktepapier zudem die gesundheitspolitisch Handelnden, insbesondere den Gesundheitsausschuss des Bundestages, dazu auf, verbindliche Richtlinien zur Umsetzung der Bedarfsplanung zu verabschieden.

Das Eckpunktepapier wurde von Dr. Johannes Horlemann, Präsident der DGS, entwickelt und außerdem von Dr. Georg Kippels, MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Dr. Silvia Maurer, Vizepräsidentin der DGS, Martina Stamm-Fibich, MdB (SPD-Bundestagsfraktion) und Kathrin Vogler, MdB (Bundestagesfraktion DIE LINKE), unterzeichnet und in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Schmerzmedizin“ veröffentlicht.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)

Literatur:

(1) Eckpunktepapier Schmerzmedizinische Versorgung.
(2) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung.



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