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Kontaminierte Lebensmittel als Infektionsquelle bei Hepatitis A

Kontaminierte Lebensmittel zählen zu den typischen Infektionsquellen für Hepatitis A [2]. Dies zeigt auch der Fall eines 50-jährigen Patienten mit vorbestehender Fettleber, der etwa zwei Wochen nach einer Reise nach Marokko ein akutes Leberversagen entwickelte. Als Infektionsquelle konnten dort verzehrte, kontaminierte Datteln identifiziert werden [3]. Der Patient musste stationär aufgenommen und intensivmedizinisch behandelt werden. Auch der 19-jährige Sohn, der sich ebenfalls in Marokko infizierte, entwickelte eine symptomatische Hepatitis A, konnte jedoch ambulant behandelt werden. Eine Immunisierung gegen Hepatitis A lag weder beim Patienten noch bei seinen Familienangehörigen vor [3].

Postexpositionelle Prophylaxe kann Sekundärinfektionen verhindern

Dieser Fall unterstreicht die Relevanz der postexpositionellen Prophylaxe: Für enge Kontaktpersonen infizierter Reiserückkehrer:innen ist eine sogenannte Riegelungsimpfung indiziert, um Sekundärinfektionen zu verhindern. Angesichts der Inkubationszeit von 15 bis 50 Tagen (im Mittel etwa vier Wochen) [2] bleibt hierfür ein ausreichend großes Zeitfenster: Bereits an Tag 15 nach einer Hepatitis-A-(Mono)-Impfung waren 86,3% der Geimpften serokonvertiert. Damit stellt die zeitnahe Impfung nach Exposition eine hochwirksame Maßnahme dar, um die Ausbreitung der Infektion im häuslichen und sozialen Umfeld effektiv einzudämmen.

Fulminante Hepatitis A bei Immunsuppression

Ein besonderes Risiko durch die ansteckende Leberkrankheit besteht für Personen mit eingeschränkter Immunabwehr oder chronischen Erkrankungen. Dies verdeutlicht eindrücklich der Fall eines 45-jährigen Patienten mit Sjögren-Syndrom unter laufender immunsuppressiver Therapie mit Mycophenolat-Mofetil (MMF). Während eines Auslandsaufenthalts in der Türkei infizierte sich der Patient vermutlich über den Konsum nicht-alkoholischer Cocktails an einer Strandbar mit dem Hepatitis-A-Virus. Eine Immunisierung gegen Hepatitis A lag nicht vor; ein Impfschutz bestand ausschließlich gegen Hepatitis B. Der Krankheitsverlauf war fulminant. In der histologischen Aufarbeitung zeigten sich etwa 70% der Hepatozyten als nekrotisch, was zu einem massiven und fortschreitenden Verlust der Leberfunktion führte. Trotz intensiver Therapiebemühungen konnte die Leberfunktion nicht stabilisiert werden, sodass letztlich eine Lebertransplantation als lebensrettende Maßnahme unumgänglich war.

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Impfprävention ist für immunsupprimierte Patient:innen zentral

Der Verlauf zeigt nicht nur die potenziell dramatischen Folgen einer Hepatitis-A-Infektion bei immunsupprimierten Patient:innen, sondern unterstreicht zugleich die Bedeutung präventiver Impfstrategien in dieser Patientengruppe. Zugleich rückt der notwendig gewordene Transplantationseingriff die gesellschaftlich wie medizinisch zentrale Relevanz der Organspende erneut in den Fokus.

Tiefkühlobst als unterschätzte Quelle für Hepatitis A

Als tückischer Überträger erwies sich für eine 65-jährige Patientin eine im Rahmen einer Familienfeier in Süddeutschland servierte Torte, die importierte Tiefkühl-Erdbeeren enthielt. Der Fall stellte jedoch keinen Einzelfall dar: Im Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden vom RKI bundesweit zahlreiche Hepatitis-A-Infektionen registriert, vornehmlich in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen. Epidemiologische Analysen lieferten deutliche Hinweise darauf, dass Tiefkühl-Erdbeeren als zentrales Infektionsvehikel fungierten und maßgeblich zum Ausbruchsgeschehen beitrugen [8]. Die Beeren waren während der Verarbeitung mit Wasser besprüht und anschließend eingefroren worden – ein Standardverfahren zur schonenden Konservierung von Tiefkühlobst. Das hierfür genutzte Wasser war jedoch mit Hepatitis-A-Viren kontaminiert. Die Erreger blieben trotz intensiver Kühlung über einen langen Zeitraum infektiös – ein Hinweis auf die ausgeprägte Umweltstabilität des Virus.

Schwere Verläufe nach kontaminierten Erdbeeren

Etwa eine Woche nach der Feier traten bei der Patientin unspezifische Symptome wie Abgeschlagenheit und Ikterus auf. Der Verzehr der Torte führte zu einem stationären Aufenthalt: Zunächst wurde die Patientin für sechs Tage auf einer Intermediate-Care-Station des Bereichs Transplantationshepatologie überwacht, während notwendige Evaluationsuntersuchungen zur Lebertransplantation bei akutem Leberversagen durchgeführt wurden. Nach Stabilisierung der Leberfunktionsparameter erfolgte die Verlegung auf die hepatologische Normalstation.

Prävention und Hygiene bleiben entscheidend

Das Beispiel macht deutlich, dass Hepatitis A auch in hochindustrialisierten Produktions- und Kühlketten eine relevante Infektionsquelle darstellen kann. Die Resistenz des Virus gegenüber Umwelteinflüssen unterstreicht die Notwendigkeit sowohl präventiver Hygienemaßnahmen als auch einer konsequenten Impfstrategie, insbesondere für ältere oder gesundheitlich vorbelastete Personen.

Hepatitis-A-Impfung bleibt in der Praxis zu selten

Diese drei Fälle eint, dass sie vermeidbar gewesen wären. Hepatitis A ist eine impfpräventable Erkrankung – und dennoch kommt es immer wieder zu Infektionen, weil Impfempfehlungen nicht umgesetzt oder gar nicht bekannt sind. Bei Erwachsenen verlaufen bis zu 80% aller Infektionen klinisch manifest, etwa 60% der Betroffenen müssen stationär behandelt werden. Gerade in höherem Lebensalter kann eine Hepatitis A schwer verlaufen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Hepatitis-A-Impfung seit den 90er Jahren u.a. für Reisende in Endemiegebiete, Männer, die Sex mit Männern haben, Personen mit Lebererkrankungen sowie Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der Lebensmittelverarbeitung. Doch in der Praxis wird sie häufig nur bei Auslandsreisen aktiv angesprochen. Zur Immunisierung stehen monovalente Impfstoffe gegen HAV sowie Kombinationsimpfstoffe gegen Hepatitis A und Hepatitis B zur Verfügung.

Gerade die Kasuistiken zeigen: Eine konsequente Impfberatung, auch bei Patient:innen mit chronischen Erkrankungen oder medizinischem Hintergrund, ist essenziell. Prävention darf nicht vom Zufall abhängen – weder bei Ärzt:innen noch bei Patient:innen.

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