Medizin
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Aktualisierung der S2k-Leitlinie zur Berufskrankheit Silikose
Das regelmäßige Inhalieren von feinstem Staub, wie es etwa im Bergbau, Straßenbau oder in der Metall- und Glasindustrie auftritt, kann Lungenkrankheiten verursachen. Die Silikose (Quarzstaublunge) wird unter bestimmten Voraussetzungen auch als Berufskrankheit anerkannt. Der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich trägt die jetzt veröffentlichte Aktualisierung der S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) der Berufskrankheitenverordnung“ Rechnung [1].
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