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Rezeptfreie Schmerzmittel: Packungsbeilage beachten und Apotheker fragen

Rezeptfreie Schmerzmittel sind wirksam und sicher. „Sie sollten jedoch – wie alle anderen Arzneimittel – strikt nach Packungsbeilage eingenommen werden“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Er reagiert damit auf den Fernsehbeitrag des ARD-Magazins Plusminus vom 13.09.2017, der rezeptfreie Schmerzmittel als gefährlich darstellt.
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Kroth warnt davor, diese Arzneimittel pauschal zu verurteilen. Denn es gibt bereits viele Maßnahmen, die die sichere Anwendung von rezeptfreien Schmerzmitteln fördern:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft jedes Medikament auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit, bevor dieses auf den Markt kommt. Dies gilt auch für rezeptfreie Schmerzmittel.

In der Packungsbeilage sind zudem alle wichtigen Hinweise zur Anwendung sowie zu Risiken und Nebenwirkungen aufgeführt. „Dort ist auch vermerkt, dass rezeptfreie Schmerzmittel nur drei bis vier Tage hintereinander und nicht mehr als zehn Tage im Monat eingenommen werden sollen“, so Kroth. Die Bundesregierung plant zudem, zukünftig auf den Packungen einen entsprechenden Warnhinweis zu platzieren.

Rezeptfreie Schmerzmittel sind in Deutschland grundsätzlich apothekenpflichtig – und das aus gutem Grund. „Die heilberufliche Beratung des Apothekers trägt zu einer sicheren und sachgerechten Anwendung des Arzneimittels bei. Apotheker leisten hier eine wichtige Aufklärungsarbeit zum Schutz des Patienten“, betont Kroth.

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.


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