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Wann muss die Krankmeldung erfolgen - und darf ein Kommunikationswegvorgeschrieben werden?

Der oder die Arbeitnehmer:in ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, das bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern„, dem Arbeitgeber mitzuteilen. Heißt, so bald wie möglich und sobald die Krankheit bekannt ist. „Die Meldung muss deshalb im Regelfall vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), nennt ein Beispiel: Der oder die Arbeitnehmer:in arbeitet in Teilzeit und hat freitags frei. Er verletzt sich am Donnerstagabend und geht am Freitag zum Arzt, der ihn krankschreibt. In diesem Fall muss der oder die Arbeitnehmer:in bereits am Freitag seinen Arbeitgeber informieren, auch wenn der Freitag für ihn kein Arbeitstag ist.

Auf welchem Weg die Meldung eingeht, kann Fuhlrott zufolge der Arbeitgeber entscheiden und vorgeben. Daher ist eine Anweisung, die Meldung zum Beispiel telefonisch zu machen, zulässig und vom oder von der Arbeitnehmer:in zu befolgen. Wenn die Parteien nichts geregelt haben, kann der oder die Arbeitnehmer:in den Kommunikationsweg frei wählen. Die Arbeitgeberin kann zudem vorgeben, bei welcher Person beziehungsweise Funktion die Meldung erstattet werden muss.

Braucht der Arbeitgeber Details zur Diagnose?

Arbeitgeber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mitteilung von Diagnosen oder Symptomen, dürfen aber ohne Gründe die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Zweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aufgrund bestehender Indizien jedoch an und gibt es Anzeichen, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung zunächst einstellen und Arbeitnehmer:innen um Mitteilung bitten, welche Erkrankung vorliegt.

Aus welchen Gründen darf ich mich krankmelden? Was ist kein Grund für eine Krankmeldung?

Man ist dann arbeitsunfähig, wenn aufgrund von Krankheit die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Das hängt im Einzelfall von der Art der Arbeit und der Art der Erkrankung ab. Kein Grund für eine Krankmeldung sind Routineuntersuchungen bei Ärzt:innen ohne akutes Leiden. Auch eine „selbstverschuldete„ Arbeitsunfähigkeit, wie etwa eine Schonzeit oder Bettlägerigkeit nach einer Schönheits-OP, ist kein Grund für eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wie Fuhlrott erklärt. Gleiches gilt, wenn der oder die Arbeitnehmer:in etwa am Vortag „richtig feiern“ war und am nächsten Tag verkatert aufwacht - er ist dann zwar arbeitsunfähig, allerdings selbstverschuldet. Lohnfortzahlung scheidet dann aus. Wer sich selbst krankmeldet, obwohl das eigene Kind erkrankt ist, geht das Risiko ein, wegen Betrugs gekündigt zu werden. Denn für Kinderkrankentage gibt es Kinderkrankengeld von der Krankenkasse und keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

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Ab wann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) notwendig?

Nach dem Gesetz sind ein Besuch bei einem Arzt oder einer Ärztin und die Vorlage einer AU erst dann erforderlich, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist. Wer also nur zwei Tage ausfällt, muss nicht zwingend ein Attest zu besorgen. Aber: Diese gesetzliche Regel kann vom Arbeitgeber verschärft werden. Dieser kann den oder die Arbeitnehmer:in anweisen, auch bereits am ersten Tag der Erkrankung eine AU einzuholen. Übrigens: Alle approbierten Ärzt:innen, auch Zahn- oder Fachärzt:innen, können eine AU-Bescheinigung ausstellen, sofern die Diagnose in ihren Fachbereich fällt.

Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber muss die eAU eigeninitiativ abfragen, so dass der Nachweis erst zeitlich später verfügbar ist. Der oder die Arbeitnehmer:in ist weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, muss jedoch keine AU-Bescheinigung in Papierform mehr vorlegen. Für Privatversicherte gilt dies übrigens nicht, für sie gibt es die AU weiterhin auf Papier.

Kann ich mich auch online/per App krankschreiben lassen?

Es gibt mittlerweile zulässige Formen der Telemedizin, die in begrenztem Umfang auch eine telefonische oder virtuelle Untersuchung als Grundlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglichen. Vorsicht vor unseriösen Anbietern von Krankschreibungen, warnt Fuhlrott. Bei ihnen sei nicht sichergestellt, dass eine Befundung - so wie gefordert - durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt. „Teilweise wird hier nach Beantwortung einiger Multiple-Choice-Fragen eine AU generiert„, sagt Fuhlrott. Derartigen Bescheinigungen komme kein Beweiswert zu. „Arbeitnehmern ist von deren Nutzung dringend abzuraten“, so der Anwalt.

Darf man krank gesehen werden, z.B. beim Einkaufen, im Café, im Fitnessstudio?

Ja, niemand muss bei Krankheit zwingend zu Hause bleiben. Allerdings darf die Tätigkeit der Genesung nicht entgegenstehen. Einkäufe, Cafébesuche oder Spaziergänge sind erlaubt, wenn sie den Heilungsprozess nicht verzögern oder gefährden. Dies hängt immer von der Diagnose ab. „Bei einer psychischen Erkrankung mag sogar Sport sinnvoll sein, bei einer Erkältung sicherlich nicht„, sagt Fuhlrott. Im Zweifel muss durch ärztliche Stellungnahme beurteilt werden, ob es sich um eine genesungswidrige Tätigkeit handelt. Je nach Art der Erkrankung kann eine Freizeitaktivität auch den Verdacht begründen, die AU sei nur vorgetäuscht. Erkrankte Arbeitnehmer:innen sind daher gut beraten, sich während der Krankheit „zurückzuhalten“, meint Fuhlrott. „Auch wenn es gesundheitlich vertretbar sein mag, eine Party zu besuchen, ist es sicherlich unglücklich, wenn der Arbeitgeber seinen erkrankten Arbeitnehmer auf Partybildern in sozialen Netzwerken beim Feiern sieht."

Wichtig zu wissen: Das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann zur außerordentlichen Kündigung führen, erklärt Nathalie Oberthür. Zudem könne der Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttert werden, etwa wenn sich Arbeitnehmer:innen passgenau während der Kündigungsfrist krankschreiben lassen, so die Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dann kann die Arbeitgeberin die Entgeltfortzahlung verweigern, bis der oder die Arbeitnehmer:in die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise - etwa durch ein sachverständiges Zeugnis des Arztes - nachweist.

Muss ich trotz Krankheit erreichbar sein?

Es gibt keine Pflicht zur Erreichbarkeit. Der Arbeitgeber darf allenfalls Kontakt aufnehmen, um dringende organisatorische Fragen zu klären. Der oder die Arbeitnehmer:in muss aber nur mit dem Arbeitgeber sprechen, sofern er gesundheitlich dazu in der Lage ist. Er muss auch nicht ständig auf das Diensthandy schauen - und darf es auch abschalten.

Wie verhalte ich mich bei längerer oder wiederholter Krankheit?

Die Arbeitsunfähigkeit muss weiterhin unverzüglich mitgeteilt und ärztlich festgestellt werden. Es genügt also nicht eine eAU hochladen zu lassen, die Mitteilung an den Arbeitgeber ist weiterhin Pflicht. Nach sechs Wochen Erkrankung erhalten Arbeitnehmende keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr, wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Dann springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, das aber nur 70% des Bruttogehalts beträgt. Und: Wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum überschritten ist, hat die Arbeitgeberin Anspruch auf Mitteilung der konkreten Krankheitsursachen.

Was passiert, wenn man sich verspätet oder gar nicht krankmeldet?

Das wäre eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die derArbeitgeber mit einer Abmahnung sanktionieren kann. In gravierendenFällen oder bei einer Wiederholung kann auch die Kündigung drohen.

Wie oft darf ich mich pro Jahr krankmelden?

Es gibt keine Regel. Wiederholte Krankheitszeiten können allerdingszu einer Begrenzung der Entgeltfortzahlung führen oder, wenn dieKrankheitszeiten über mehrere Jahre hinweg sechs Wochen jährlichübersteigen, im Einzelfall auch einen Kündigungsgrund darstellen.

Was gilt bei Krankmeldung während des Urlaubs oder im Ausland?

Wer krank ist, befindet sich nicht mehr im Urlaub. Heißt: Der oder die Arbeitnehmer:in muss sich unverzüglich bei seinem Arbeitgeber melden und auf die eingetretene Arbeitsunfähigkeit hinweisen. Der Urlaub wird dann nicht „verbraucht„, sondern wieder dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt einer inländischen Bescheinigung entsprechen. Insbesondere bei einer AU aus dem Nicht-EU-Ausland ist es wichtig, dass sie zwischen „Krankheit“ und „Arbeitsunfähigkeit" unterscheidet, damit der Arbeitgeber diese anerkennt. Der oder die Arbeitnehmer:in muss der Arbeitgeberin zusätzlich die Auslandsanschrift mitteilen.

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Quelle:

dpa