Nach Auffassung des BDPK, der die Interessen von 1.300 Krankenhäusern und Reha-Vorsorge-Einrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, wird das DRG-System zu Unrecht für Probleme des deutschen Gesundheitssystems verantwortlich gemacht. Die 2003 unter der rot-grünen Regierungskoalition eingeführte Vergütung mit Fallpauschalen sei nicht der Grund für die finanzielle Misere der Krankenhäuser, sondern die ungenügende Refinanzierung von Personalkosten und Investitionen. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Das bewährte System braucht zweifellos eine Modernisierung. Es darf dabei aber nicht noch unübersichtlicher werden, sondern muss entwirrt, aufgeräumt und noch stärker am Nutzen für Patienten ausgerichtet werden.“
Als Beispiel für zu viel Regulierung nennt Bublitz die 2019 eingeführte Ausgliederung der Personalkosten aus den Fallpauschalen. „Das hat hohen zusätzlichen Aufwand durch Zählen und Dokumentieren verursacht und zu Streit zwischen Kassen und Kliniken geführt, aber keinen erkennbaren Nutzen für die Patienten gebracht,“ so Bublitz. Deshalb sollten keinesfalls weitere Personalkosten ausgliedert werden und die kommende Anpassung des DRG-Systems müsse darauf gerichtet sein, Verantwortung und Kompetenz der Kliniken zu stärken, statt sie zu „Versorgungsbehörden“ zu machen. Der BDPK verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf das bereits Mitte 2019 vom schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium vorgelegte Diskussionspapier „Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren“, das praktikable Vorschläge für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des DRG-Systems enthält. Dazu gehört aus Sicht des BDPK, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für regionale sektorenübergreifende Versorgungsmodelle geschaffen werden.
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Corona bleibt Dauerthema
Bei den Überlegungen über ein mögliches Ende der „Epidemischen Lage von Nationaler Tragweite“ sollten die amtierende und die zukünftige Bundesregierung nach Auffassung des BDPK die gegenwärtige Versorgungs-Situation ebenso im Blick haben wie die Nachwirkungen von jetzt getroffenen Regelungen. „Die Ausnahme-Situation ist für die Menschen und die Kliniken lange noch nicht vorbei. Deshalb brauchen wir weiterhin unterstützende Regelungen, die dieser Situation gerecht werden“ ist sich BDPK-Hauptgeschäftsführer Bublitz sicher.
Dazu gehöre es, die Kliniken weiterhin von unnötiger Bürokratie zu entlasten und ihre Liquidität sicherzustellen. Weniger Bürokratie wurde unter anderem durch eine Begrenzung der MD-Prüfungen von Krankenhausabrechnungen erreicht. Mit steigenden Patientenzahlen in den Krankenhäusern sollte diese Regelung wieder eingeführt werden. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit sollte aus BDPK-Sicht die zu Beginn der Pandemie eingeführte, verkürzte gesetzliche Zahlungsfrist von fünf Tagen für Krankenhausrechnungen über den 31.12.2021 hinaus verlängert werden. Dies würde keine Mehrausgaben verursachen, den Kliniken aber Sicherheit geben. Dringend erforderlich ist zudem die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts. Nachdem bislang ein Großteil der Pflegebudgets nicht verhandelt wurde, kann ein erhöhter Pflegeentgeltwert die Liquiditätslücke durch fehlende Budgetvereinbarungen abschwächen. Auch diese Maßnahme führt durch den gesetzlichen festgelegten Spitzausgleich nicht zu Mehrausgaben bei den Krankenkassen.
Dringend erforderlich ist aus Sicht des BDPK auch die Fortsetzung von Corona-Regelungen für die Reha- und Vorsorge-Einrichtungen. Hier setzt sich der BDPK dafür ein, Zuschläge für erhöhte Sachkosten und corona-bedingte Minderbelegung über das Jahresende 2021 hinaus im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung gesetzlich vorzuschreiben.
Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.