Donnerstag, 18. April 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Mehr Windkraft, weniger Corona-Regeln – das ändert sich im Februar

Mehr Windkraft, weniger Corona-Regeln – das ändert sich im Februar
© AA+W – stock.adobe.com
Mit Bus und Bahn fahren ohne Maske – das war viele Monate lang in Deutschland verboten. Das ändert sich im Februar – nicht die einzige Neuerung in diesem Monat. Zum Jahreswechsel sind bereits diverse Reformen der Ampel-Koalition in Kraft getreten. Im Februar ist die Lage zwar etwas ruhiger, doch gerade bei den Corona-Regeln gibt es Änderungen. Ein Überblick:

Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, fällt die Maskenpflicht bis Anfang Februar. Mehrere Länder haben die Pflicht bereits abgeschafft. Alle anderen ziehen nun nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Kabinett beschließt Ende weiterer Corona-Vorgaben zum 2. Februar

Erschienen am 26.01.2023Generelle bundesweit einheitliche Vorgaben werden aufgehoben. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind weiterhin coronaspezifische Regelungen zu beachten.

Erschienen am 26.01.2023Generelle bundesweit einheitliche Vorgaben werden aufgehoben. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind...

© Bihlmayer Fotografie – stock.adobe.com

Ende der Energiesparlampen

Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf danach noch Restbestände verkaufen.

Neues Windkraft-Gesetz in Kraft

Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4%, bis 2032 dann 2% der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht – die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2% in Schleswig-Holstein und 0,2% in Baden-Württemberg.

Quelle: dpa


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Mehr Windkraft, weniger Corona-Regeln – das ändert sich im Februar"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.