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Gesundheitspolitik

Berufungsverfahren um Direktionsrecht bei Schwangerschaftsabbrüchen

Das Landesarbeitsgericht Hamm teilte nun mit, dass es im Berufungsverfahren am 5. Februar zu einer mündlichen Verhandlung kommen werde. Das Arbeitsgericht war in seiner Entscheidung vom 8. August zur Auffassung gekommen, dass der Klinikträger als Arbeitgeber berechtigt war, dem Mediziner „im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen“ - ihm also Schwangerschaftsabbrüche sowohl im Klinikum als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis - abgesehen von engen Ausnahmefällen - zu verbieten. Der Chefarzt hatte angekündigt, er werde weiter kämpfen.

Worum es in dem Streitfall geht

Der Gynäkologe hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“.

Der Chefarzt sieht mit dem Verbot das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz missachtet, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Am Tag der Verhandlung hatten rund 2.000 Menschen in Lippstadt gegen das Abtreibungsverbot protestiert. Eine Petition des Mediziners „Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!“ haben aktuell 292.240 Menschen unterschrieben.

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Quelle:

dpa