DGIM weist auf Lücken im KHVVG hin
Für eine hochwertige ärztliche Versorgung in der Zukunft – sowohl im Krankenhaus als auch in der Praxis – muss dringend eine qualifizierte und ausreichend finanzierte Weiterbildung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verankert werden. Ansonsten droht die Krankenhausreform ihre zentralen Ziele, die Steigerung der Behandlungsqualität in den Krankenhäusern und die Sicherung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, zu verfehlen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) angesichts der bevorstehenden Beratungen zum KHVVG im Deutschen Bundestag hin. Die Fachgesellschaft betont außerdem, dass das Fehlen einer eigenständigen Leistungsgruppe „Angiologie“ langfristig die Versorgung der wachsenden Zahl an Gefäßpatientinnen und -patienten gefährdet.