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Gesundheitspolitik

Einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Der Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um 300 Euro aufrund 6.112,50 Euro im Monat anzuheben. Das IW warnt, dass dieser Schritt zwar als „einmalig“ deklariert werde, durch die Koppelung an die Lohnentwicklung jedoch eine dauerhafte Mehrbelastung darstelle.

Nach IW-Berechnungen sind rund 6,3 Millionen Beschäftigte sowie deren Arbeitgeber betroffen. Insgesamt könnten sich die jährlichen Mehrkosten für Kranken- und Pflegeversicherung auf mindestens 4,5 Milliarden Euro belaufen. Das IW kritisiert, dass dies die Arbeitskosten in Deutschland weiter in die Höhe treibe und das Wirtschaftswachstum bremse, ohne die eigentlichen Ausgabenprobleme der Kassen zu lösen.

AOK und VdK mit gemischtem Urteil

Der Krankenkassenverband AOK bewertet den Entwurf als „wirksam, aber sozial unausgewogen“. Zwar greife das Gesetz wichtige Punkte zur Kostendämpfung auf, belaste die Versicherten aber durch Kürzungen beim Krankengeld sowie Einschränkungen bei der Familienversicherung mit zusätzlich etwa acht Milliarden Euro. Zudem warnt AOK-Chefin Carola Reimann, dass die höhere Bemessungsgrenze die Abwanderung von Gutverdienern in die private Krankenversicherung provozieren könnte.

Der Sozialverband VdK begrüßt die Anhebung grundsätzlich, fordert jedoch „mehr Mut“. VdK-Präsidentin Verena Bentele plädiert für eine dauerhafte Angleichung an die Grenze der Rentenversicherung (derzeit 8.450 Euro) und die Einbeziehung von Vermögens- und Mieteinahmen.

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Sowohl der VdK als auch die AOK kritisieren zudem scharf, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen, etwa für Bürgergeld-Bezieher, weiterhin nicht kostendeckend finanziere und damit die finanzielle Last allein den Beitragszahlern aufbürde. Zusätzliche Zuzahlungen bei Arzneimitteln lehnt der VdK als unsoziale Belastung für chronisch Kranke und Geringverdiener ab.

Quelle:

dpa