KBV: Elektronische Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht
Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die e-card sei damit nutzlos. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die darauf gespeicherten Fotos der Versicherten nicht überprüft. Über die Stellungnahme der KBV, die die elektronische Karte seit langem kritisiert, berichtete zuerst das "Hamburger Abendblatt" (Dienstag).