DiGA bleibt Nischenprodukt
Lukas HoffmannEin neuer Bericht der Krankenkassen zeigt zwar, dass immer mehr Menschen digitale Gesundheitsanwendungen nutzen. Ärzt:innen sind gegenüber den „Apps auf Rezept“ aber skeptisch.
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, können seit 2020 von Ärzt:innen wie ein Medikament verschrieben werden. Die Krankenkassen erstatten die Kosten, die pro App und Quartal ungefähr zwischen 200 und 500 Euro liegen. Haben Ärzt:innen eine DiGA verschrieben, nutzen Patient:innen mit Adipositas, Depressionen oder Tinnitus die Anwendung auf ihrem Smartphone oder Computer. Für die Kassen sind die mehrere hundert Euro pro DiGA zu viel Geld bei zu wenig Leistung. Seit Jahren streiten sie sich mit den Herstellerunternehmen über die Evidenz und die Kosten der Apps.
Streit um DiGAs: DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes
Jedes Jahr, wenn der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) einen Bericht [1] über die Entwicklung der DiGA veröffentlicht, entzündet sich der Streit von Neuem. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV), dem alle DiGA-Unternehmen angehören, veröffentlicht seit einigen Jahren kurz vor dem Erscheinen des GKV-Spitzenverbandberichts einen eigenen DiGA-Bericht [2]. Das Ziel dahinter ist, die eigenen Positionen zu untermauern (die Studientiefe ist ausreichend und die Preise sind angemessen). Auch dieses Jahr erschien der SVDGV-Bericht vor dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes. Trotzdem hat es die Industrie kalt erwischt.
Finanzkommission Gesundheit sieht Einsparmöglichkeit bei DiGA
Denn die zehn Wissenschaftler:innen der Finanzkommission Gesundheit (FKG), die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit der Suche nach Einsparmöglichkeiten in unserem Gesundheitssystem beauftragt wurden, haben auch die DiGA in den Blick genommen. Und das, was die FKG in ihrem ersten Bericht zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 [3] vorschlägt, geht weit über die Forderungen der Krankenkassen hinaus. Derzeit kann eine DiGA ein Jahr lang in der Versorgung erprobt werden, auch wenn ihre Wirksamkeit noch nicht in einer randomisierten Studie bewiesen wurde. Dieses Erprobungsjahr will die FKG abschaffen. Zudem können Unternehmen den Preis für ihre DiGA im ersten Jahr derzeit selbst festlegen. Erst im zweiten Jahr gilt ein mit den Krankenkassen verhandelter Preis. Auch dieses Prozedere soll gestrichen werden. Stattdessen soll eine DiGA erst in die Versorgung kommen, wenn DiGA-Unternehmen und Krankenkassen einen Preis ausgehandelt haben.
Drittens soll die DiGA für Patient:innen nicht mehr kostenlos sein. Sie sollen etwa 10% des Preises zuzahlen. Durch diese drei Anpassungen könnten pro Jahr 13 bis 25 Millionen Euro eingespart werden, schätzt die Kommission. Das ist bei einer voraussichtlichen Finanzlücke von 15 Milliarden Euro in 2027 zwar nur ein sehr geringer Betrag. Aber die DiGA-Einsparung ist ja nur einer von 66 Vorschlägen der Kommission. Der GKV-Spitzenverband äußerte sich positiv zu diesen Empfehlungen. Angesichts der schwierigen Finanzlage der GKV seien die Vorschläge der Finanzkommission „sehr zu begrüßen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Ganz anders sehen das die DiGA-Unternehmen. „Der SVDGV lehnt die Umsetzung dieser Vorschläge ab“, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.
Interessant: Der Referentenentwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) letzte Woche veröffentlicht hat [4], greift keinen der drei oben genannten Vorschläge auf. Stattdessen soll es eine Abstaffelungsregel geben. Je mehr DiGA ein Unternehmen verkauft, desto geringer wird der Vergütungsbetrag, den die Krankenkasse pro DiGA zahlt. Außerdem gibt es eine Änderung bezüglich der Preisfestlegung im ersten Jahr. Durch diese beiden Anpassungen sollen sogar noch mehr Kosten eingespart werden, als von der Finanzkommission Gesundheit prognostiziert, nämlich 70 Millionen Euro ab 2028, ansteigend auf 150 Millionen Euro bis 2030. Noch vor der Sommerpause will Warken den Entwurf in ein Gesetz gießen.
Hausärzt:innen verordnen am häufigsten DiGA
Hausärzt:innen verschreiben am häufigsten DiGA. Gefolgt von Orthopäd:innen, HNO-Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bzw. Psychiater:innen. Dennoch schauen diese Facharztgruppen zum Teil skeptisch auf DiGA. Es gäbe zwar DiGA, die die Versorgung verbessern und von ihren Kolleg:innen deshalb folgerichtig verschrieben würden, sagte Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, im vergangenen Jahr. Ihr Verband lehne jedoch den Erprobungszeitraum für DiGA ab [5]. Härter in seiner Kritik ist Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Bundesverbands Orthopädie und Unfallchirurgie. DiGA seien gefährlich, weil Patient:innen sie ohne ärztliche Begleitung nutzen können. Außerdem seien sie für Ärzt:innen finanziell unattraktiv, weil für die Verordnungen nur wenige Euro gezahlt werden [6].
Dr. Dirk Heinrich, ehemaliger Präsident des Deutschen Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO), äußert sich in einem Gastbeitrag ebenfalls kritisch. „Ärzte sehen bei DiGAs zuallererst hohe Kosten bei unklarem Nutzen sowie zusätzlichen Aufwand ohne mehr Honorar“, schreibt er [7]. Skepsis bringen auch Psychotherapeut:innen der DiGA entgegen. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeuten-Kammer [8]. Eine DiGA auf Probe lehnt Benecke ebenso ab wie Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Der Nachweis eines medizinischen Nutzens mittels RCT müsse „conditio sine qua non“ für die Zulassung werden, forderte er im Rahmen einer Stellungnahme des DGPPN zum Digital-Gesetz vor einigen Jahren [9].
DiGA-Nutzung auf niedrigem Niveau
Angesichts dieser Skepsis der Verordner:innen überrascht es nicht, dass DiGA auch im siebten Jahr ihres Bestehens im Vergleich zum Arzneimittelmarkt ein Nischendasein führen. Zwar verzeichnen sie insgesamt einen Anstieg. Im vergangenen Jahr wurden laut GKV-Bericht rund 695.000 DiGA erstattet (63% mehr als im Vorjahr). Dem gegenüber stehen aber 757 Millionen Arzneimittelverordnungen [10]. Anders ausgedrückt: Auf mehr als 1.000 Medikamentenverordnungen kommt nur eine DiGA.
Trotz dieser vergleichbar geringen Zahl beobachtet der GKV-Spitzenverband steigende DiGA-Ausgaben. So zahlten die Krankenkassen im vergangenen Jahr 170 Millionen Euro für DiGA, was einem Anstieg von 62% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im ersten Jahr der Erstattung lagen die Ausgaben noch bei weniger als 20 Millionen Euro.
Seit dem Start der DiGA im Jahr 2020 wurden die meisten DiGA im Bereich der Stoffwechselkrankheiten eingelöst (584 Tsd.). Hier stechen vor allem Anwendungen gegen Adipositas hervor. Am zweithäufigsten wurden DiGA gegen psychische Krankheiten wie Depressionen, Schlafstörungen oder Stress von Patient:innen eingelöst. Auch Apps gegen Knie- oder Rückenschmerzen verordnen Ärzt:innen häufig, ebenso wie Apps gegen Tinnitus, Endometriose, kognitive Einschränkungen oder Brustkrebs.
Eingelöste DiGA (2020-2025)
Dresdner Projekt untersucht Effekt von DiGA
Insbesondere die Krankenkassen würden ihre kritische Haltung gegenüber der DiGA möglicherweise überdenken, wenn sich durch diese digitalen Anwendungen ein positiver sozioökonomischer Effekt einstellen würde. Entsprechend interessiert zeigte sich die Ärztin Dr. Alexandra Widmer in ihrem Podcast „docsdigital” [11] für das aktuelle Projekt von Madlen Scheibe. Scheibe ist die Leiterin des Forschungsbereichs Digital Health am Dresdener Zentrum für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung. In einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderten Projekt [12] erforscht Scheibe die Wirkung von DiGA auf die Versorgung gesetzlich versicherter Patient:innen.
Das Forschungsprojekt läuft noch bis zum 30.06.2026. Deshalb könne sie noch keine endgültigen Aussagen zu Versorgungseffekten machen, betont Scheibe im Gespräch mit Widmer. Beim Patientennutzen zeigen erste Hochrechnungen jedoch, dass etwa die Hälfte der Patient:innen angibt, dass sich ihr Gesundheitszustand und ihre Lebensqualität durch die DiGA-Nutzung verbessert hätten.
Literatur:
- (1)
DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes 2025, abrufbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/digitales/2025_DiGA_Bericht_GKV_SV.pdf, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (2)
DiGA-Report 2025 – Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen, abrufbar unter: https://www.digitalversorgt.de/news/diga-report-2025, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (3)
FinanzKommission Gesundheit, Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragsatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027, abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (4)
Referentenentwurfdes Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/RefE_BStabG_2026.pdf, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (5)
Hausärztliche Praxis: GKV-Spitzenverband zu DiGA: Hohe Kosten, wenig Nutzen, abrufbar unter: https://www.hausaerztlichepraxis.digital/praxis/gkv-spitzenverband-zu-diga-hohe-kosten-wenig-nutzen-162269.html, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (6)
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie: Apps für orthopädische Übungen verschlimmern oft, statt zu helfen, abrufbar unter: https://www.bvou.net/apps-fuer-orthopaedische-uebungen-verschlimmern-oft-statt-zu-helfen, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (7)
Virchowbund: DiGA: Willkommen im System!, https://www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/diga-willkommen-im-system, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (8)
Bundespsychotherapeutenkammer: Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern, abrufbar unter: https://www.bptk.de/pressemitteilungen/regionale-verankerung-von-digitalen-anwendungen-sichern, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (9)
Stellungnahme der DGPPN zum Referentenentwurf eines Gesetzeszur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens(Digital-Gesetz − DigiG), abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP20/DigiG/stellungnahme_dgppn.pdf, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (10)
Thiede M. et al. (2025), Der Arzneimittelmarkt 2024 im Überblick, In: Schröder H. et al. Arzneimittel-Kompass 2025. Springer, Berlin, Heidelberg, DOI: 10.1007/978-3-662-72460-6_23.
- (11)
docsdigital Folge 240, DiGA im Versorgungsalltag - Erkenntnisse aus ImplementDiGA, abrufbar unter: https://podcasts.apple.com/de/podcast/diga-im-versorgungsalltag-erkenntnisse-aus-implementdiga/id1627503692?i=1000756021669, letzter Zugriff: 17.04.2026.
- (12)
ImplementDiGA, Erforschung des Implementierungsprozesses von digitalen Gesundheitsanwendungen und deren Wirkungen in der Regelversorgung, abrufbar unter: https://www.uniklinikum-dresden.de/de/das-klinikum/universitaetscentren/zegv/projekte/projektbeschreibung/implementdiga, letzter Zugriff: 17.04.2026.