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Gesundheitspolitik
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Unzureichende Registrierung von maternalen Todesfällen in Deutschland

Als maternaler Todesfall wird der Tod jeder Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft bezeichnet – die Dauer und der Sitz der Schwangerschaft spielen hierbei keine Rolle. Die Definition schließt jede Ursache ein, die in Beziehung zur Schwangerschaft oder deren Behandlung steht oder durch diese verschlechtert wird. Die maternale Mortalitätsrate (MMR) stellt deutliche Unterschiede zwischen low-, middle- und high-income-countries dar: Während die MMR bei low-income-countries 2020 bei 430 pro 100.000 Lebendgeburten lag, gab es in high-income-countries eine Rate von 13 pro 100.000 Lebendgeburten. Grundsätzlich lässt sich jedoch keine genaue Mortalitätsrate für Deutschland nachlesen, was hauptsächlich auf die unzureichende Registrierung dieser Fälle zurückzuführen ist.

Maternale Mortalität nach internationalen Daten

Um die Müttersterblichkeit zu erforschen, verwenden Geburtshelfende in Deutschland internationale Daten. Anhand mitteleuropäischer Daten lässt sich herausstellen, dass zu den häufigsten Ursachen maternaler Todesfälle Herz- und Gefäß-Erkrankungen sowie Bluthochdruckerkrankungen zählen, aber auch Thrombosen, Epilepsien und Hirninfarkte, Blutungen oder Infektionen. Internationale Berichte zeigen einen signifikanten Anstieg der Gesamtmüttersterblichkeitsrate. Im Vereinigten Königreich machten in den Jahren 2020 bis 2022 Thrombosen und Thromboembolien sowie COVID-19 und Herzerkrankungen 43% der Todesursachen aus, während in den USA 33% der Mütter aus kardiovaskulären Gründen verstarben. Um derartige Daten mit Deutschland ins Verhältnis setzen zu können, bedarf es an vergleichbaren Registern.

Derzeit kein zentrales Register für Müttersterblichkeit

Ein geeignetes Register für die Aufarbeitung der Fälle, um Müttersterblichkeit adäquat zu erforschen und vorzubeugen, gibt es derzeit jedoch nicht. Maternale Todesfälle werden aktuell in Form von Daten der Perinatalstatistik, des Statistischen Bundesamts mit der Einbeziehung von Todesbescheinigungen sowie einem freiwilligen Register von Geburtskliniken in Berlin dokumentiert. Eine zentrale Erfassungsmöglichkeit ist vor allem auch notwendig, da es bisher zu einem „under-reporting“ der mütterlichen Todesfälle kommt.

DGGG und DGPGM: Register zu maternalen Todesfällen dringend notwendig

DGGG und DGPGM fordern die Schaffung eines bundesweiten verpflichtenden Registers, welches den Zeitraum der internationalen Definition abdeckt und somit alle Institutionen sowie Ärzt:innen involviert, um die Daten der Perinatalstatistik zu vervollständigen und zuverlässig auszufüllen. Ein Register, welches nur die Kliniken in die Pflicht nimmt, reiche hierfür nicht aus. Sobald alle Fälle von Müttersterblichkeit registriert werden, können die Daten erforscht und die Versorgungsqualität verbessert werden.

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Quelle:

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.