Wenig Widerspruch gegen elektronische Patientenakte
Der Widerspruch bei Versicherten gegen die elektronische Patientenakte (ePA) hält sich nach Angaben des scheidenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach in Grenzen. Man gehe davon aus, dass die breite Nutzung sich sehr schnell entwickeln werde, sagte der SPD-Politiker am Tag vor dem bundesweiten Hochlauf der ePA vor Journalisten in Berlin. „Es haben nur etwa 5% der Nutzung widersprochen, seitens der Patienten.“
ePA: Arztbefunde und Laborwerte digital verfügbar
Seit dem 15. Januar werden für die mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland ePAs angelegt, sofern sie dem nicht widersprochen haben. Eine Löschung ist auf Wunsch aber auch später noch möglich. Gespeichert werden in der Akte etwa Befunde, Laborwerte oder Angaben zu Medikamenten. Befüllt wird sie vor allem von behandelnden Ärzt:innen. Patient:innen können über eine Smartphone-App ihrer Krankenkasse aber auch selbst Dokumente einstellen und dort die Daten der E-Akte einsehen.
Zugriff durch Stecken der Versichertenkarte in Lesegerät
Ärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser bekommen Zugriff auf die Akte durch das Stecken der Versichertenkarte in das Lesegerät. So sollen beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden oder die Gabe von Medikamenten verhindert werden, die sich mit denen, die Patient:innen bereits einnehmen, nicht vertragen. Versicherte können über die App Daten in ihrer E-Akte aber auch sperren, so dass sie nicht einsehbar sind.
Ab Oktober müssen Ärzt:innen Daten in die ePA einpflegen
Nach einer Pilotphase in 3 Regionen soll die Nutzung der ePA ab diesem Dienstag bundesweit möglich sein - zunächst freiwillig. Ab dem 1. Oktober soll dann eine Pflicht etwa für behandelnde Ärzt:innen gelten, Daten in die E-Akte einzustellen und diese damit zu pflegen.
Das Projekt sei eine Zeitenwende in der Digitalisierung, sagte Lauterbach. Patient:innen würden mündiger und bekämen endlich einen Überblick über ihre Daten und Befunde.
Quelle:dpa