Zu wenig Unterstützung bei häuslicher Pflege
Bei Entlastungsangeboten für die Pflege zu Hause besteht nach Angaben von Patientenschützern bundesweit ein Mangel. „Von den 16.000 Pflegeheimen bieten gerade einmal gut 1.000 überhaupt Kurzzeitpflegeplätze an“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Nicht viel besser sehe es bei Angeboten der Verhinderungspflege aus, wenn pflegende Personen zeitweise ausfallen.
Reform bringt gemeinsames Pflegebudget ab Juli
Vom 1. Juli an können die Unterstützungsleistungen dafür einfacher abgerufen werden, wie noch eine Reform der Ampel-Koalition von 2023 festlegt. Künftig gibt es ein gemeinsames Budget, das die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege bündelt. Daraus stehen bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, die Pflegebedürftige flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte – also dafür, dass die Pflege gesichert ist, während pflegende Angehörige es nicht machen können.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Neue Regeln für Pflegeauszeiten
Verhinderungspflege umfasst Leistungen für eine Ersatzbetreuung, wenn Pflegepersonen beispielsweise Urlaub machen, krank sind oder aus anderen Gründen ausfallen. Die Höchstdauer wird mit der Reform von sechs auf acht Wochen verlängert. Zudem entfällt künftig der bisher nötige Vorlauf von sechs Monaten häuslicher Pflege, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Kurzzeitpflege wiederum ermöglicht eine vorübergehende stationäre Versorgung in einem Pflegeheim – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
Bundesweit fehlen Angebote für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Patientenschützer Brysch sagte zu den neuen Bedingungen, die künftig für 4,9 Millionen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 infrage kommen: „In der Praxis wird sich nichts daran ändern, dass der allergrößte Teil der Pflegebedürftigen das Geld nicht in Anspruch nehmen kann.“ Denn Kurzzeitpflegeplätze und Angebote von Verhinderungspflege seien deutschlandweit Mangelware.
„Die knappen Kapazitäten werden sogar noch heruntergefahren“, erläuterte Brysch. Das sei nicht verwunderlich, denn die Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige seien für die Langzeitpflegebranche unattraktiv. Der Patientenschützer forderte daher einen Rechtsanspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die von den Pflegekassen zu garantieren sei.
Sollte sich an der Situation nichts ändern, blieben laut Einschätzung jedes Jahr acht Milliarden Euro ungenutzt. Eine umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sei dann weiterhin nicht zu erwarten.
Quelle:dpa