Seit Anfang September ist die neue Kinder-Richtlinie in Kraft getreten, die die Früherkennungsuntersuchungen - bekannt als U1 bis U9 - im Kindesalter regelt (1). In diesem Rahmen werden Eltern auch zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen beraten. Ab der U3, also der 4.-5. Lebenswoche, sollten bei Bedarf auch schuppige Hautveränderungen wie Kopfgneis und Milchschorf thematisiert werden. In diesem Zusammenhang können Eltern ebenfalls über die Möglichkeit einer schonenden Keratolyse z. B. mit LOYON® informiert werden.
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"Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern: Ab U3 auch auf schuppige Hautveränderungen wie Kopfgneis und Milchschorf achten"
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