Reichenhaller Empfehlung aktualisiert: Grundlage für die Begutachtung beruflicher Atemwegserkrankungen
Die Reichenhaller Empfehlung zur Begutachtung berufsbedingter obstruktiver Atemwegserkrankungen liegt in überarbeiteter Fassung vor. Federführend koordiniert wurde die Aktualisierung von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeinsam mit neun medizinischen Fachgesellschaften und Expertengremien. Berücksichtigt wurden dabei sowohl rechtliche Neuerungen als auch aktuelle diagnostische Standards – mit dem Ziel, die Begutachtungspraxis für Pneumolog:innen klarer und rechtssicherer zu gestalten.
Standardisierte Begutachtung bei arbeitsbedingtem Asthma, COPD oder Rhinitis
Die Reichenhaller Empfehlung gilt bundesweit als maßgebliche Leitlinie für die medizinische Begutachtung bestimmter beruflich bedingter Atemwegserkrankungen – darunter Asthma, COPD und allergische Rhinopathien. Sie schafft verbindliche Rahmenbedingungen für eine rechtssichere und einheitliche Bewertung sowie die angemessene Entschädigung betroffener Versicherter. Die inhaltliche Federführung bei der aktuellen Überarbeitung übernahm Prof. Alexandra Preisser für die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Darüber hinaus ist sie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).
Rechtskonforme Begutachtung durch strukturierte Bewertungshilfe
Die überarbeitete Reichenhaller Empfehlung integriert den aktuellen medizinischen und rechtlichen Erkenntnisstand in die Begutachtungspraxis bei berufsbedingten Atemwegserkrankungen. Sie unterstützt Pneumolog:innen dabei, Diagnosen, Kausalitätsbeurteilungen und die Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) strukturiert und nachvollziehbar vorzunehmen. Als zentrale Arbeitsgrundlage dient sie insbesondere bei komplexen Expositionsverläufen oder Mischformen wie dem Asthma-COPD-Overlap-Syndrom. Gleichzeitig schafft sie Sicherheit in der Kommunikation mit Unfallversicherungsträgern und Gerichten. Für Fachärzt:innen der Pneumologie ist die Empfehlung damit ein zentrales Instrument bei der Erstellung rechtskonformer Gutachten.
Diese Neuerungen wurden umgesetzt
Mit der Neufassung der Reichenhaller Empfehlung treten umfangreiche fachliche und rechtliche Anpassungen in Kraft. Ziel ist es, die Begutachtung berufsbedingter Atemwegserkrankungen an aktuelle Standards anzupassen und die Handhabung für Pneumolog:innen zu vereinheitlichen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Rechtliche Anpassungen: Neue gesetzliche Regelungen wurden integriert, insbesondere der Wegfall des Unterlassungszwangs bei mehreren Berufskrankheiten – ein Faktor, der zahlreiche Verfahren beeinflusst.
Präzisierte Expositionsbewertung: Isocyanate sowie allergene und chemisch-irritative Stoffe werden differenzierter erfasst. Zudem fließen neue Erkenntnisse zur Arbeitsplatzexposition ein.
Erweiterte Diagnostik: Empfehlungen zur Anwendung und Bewertung von Spirometrie, Bodyplethysmographie, CO-Diffusionskapazität und provokativen Testverfahren wurden konkretisiert. Die Graduierung der Lungenfunktionsstörung erfolgt jetzt objektiver.
Überarbeitete MdE-Bewertung: Die MdE-Tabelle wurde überarbeitet. Neu sind differenzierte Kriterien bei laufender Therapie sowie klare Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen.
Stärkere Individualprävention: Die Empfehlung enthält konkrete Handlungsanleitungen für präventive und therapeutische Maßnahmen auf Basis aktueller Leitlinien.
Neue Kausalitätsprüfung: Bei konkurrierenden Einflussfaktoren – etwa durch Rauchen – erleichtern standardisierte Vorgaben die Einzelfallbeurteilung.
Insgesamt soll die Überarbeitung zu mehr Transparenz, fachlicher Sicherheit und Qualität in der Begutachtungspraxis führen – besonders bei komplexen Krankheitsbildern und Mehrfachbelastungen.
Die vollständige Reichenhaller Empfehlung ist abrufbar unter: www.dguv.de/publikationen
Quelle:Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.