Dienstag, 23. April 2024
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Diabetiker im Beruf: Alle 4 Jahre Anspruch auf Reha

Diabetiker im Beruf: Alle 4 Jahre Anspruch auf Reha
© Andrey Popov - stock.adobe.com
Ein stressiger Beruf kann für Diabetiker eine Herausforderung sein. Gerade dann kann eine Reha nützlich sein. Was Sie dazu wissen müssen. Und wann Sie den Chef über die Krankheit informieren sollten.
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Eine Reha kann Diabetikern dabei helfen, ihre Zuckerwerte zu verbessern oder Folgekrankheiten zu vermeiden. Alle 4 Jahre haben sie einen Anspruch darauf. Der Arzt muss die Notwendigkeit begründen, berichtet die Zeitschrift „Diabetes Ratgeber“.

Den Antrag stellen Diabetiker bei der Rentenversicherung. Idealerweise sprechen sie sich aber vorher mit ihrem Arzt ab, welche Klinik sich für eine Diabetes-Reha eignet. Dann können Patienten der Rentenversicherung konkrete Vorschläge mitschicken.

Der Chef muss es nicht immer wissen

Soll der Chef nichts von der Krankheit wissen, kein Problem: Denn auf dem Bescheid für den Arbeitgeber steht keine Diagnose. Diabetiker sind nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber von der Krankheit zu erzählen - auch auf Nachfrage dürfen sie diese verschweigen.

Ausnahme: Der Betriebsarzt fragt bei einer Einstellungsuntersuchung nach - aber er unterliegt der Schweigepflicht. Oder es geht um eine Tätigkeit, bei der man sich oder andere dadurch gefährdet.

Gefahren vermeiden

Wer sich trotz unmittelbarer Gefahr nicht zur Krankheit bekennt, arbeitet auf eigenes Risiko - und haftet oder kann seinen Job verlieren, wenn etwas passiert.
Grundsätzlich raten die Experten, wenigstens nächste Kollegen ins Vertrauen zu ziehen - wenn man Insulin spritzt. Und ihnen dann am besten auch erklären, wie sich ein Unterzucker bemerkbar macht.

dpa


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