Journal MED
Patienteninfos
Patienten müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung am heutigen Montag in Berlin verständigt, wie beide Seiten mitteilten. Die Regelung gilt für Patienten, die keine schwere Symptomatik vorweisen oder offizielle Kriterien für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus erfüllen. Diese Vereinbarung gelte ab sofort und zunächst für 4 Wochen.
 Quelle:

dpa

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