Freitag, 29. März 2024
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Gesundheitspolitik

Rufe nach Fortsetzung von telefonischen Krankschreibungen

Rufe nach Fortsetzung von telefonischen Krankschreibungen
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Während der Pandemie sollte es vor allem Ansteckungen vermeiden, dass man für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht immer extra in die Praxis musste – aber praktisch war es auch. Kann es doch so bleiben?

Forderung nach einer dauerhaften Regelung zur Krankschreibungen per Telefon

Nach den Erfahrungen der Corona-Krise werden Rufe nach dauerhaft möglichen Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch lauter. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dies sei eine wichtige Entlastung für Patienten und Ärzte, die sich bewährt habe. „Wir sollten die Regelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwerden ausweiten.“ Hausärzte und die Verbraucherzentralen beklagten das Auslaufen einer entsprechenden Corona-Sonderregelung, die beibehalten werden sollte.

„Eltern, die schon kranke Kinder zu Hause haben, sollten die telefonische Krankschreibung standardmäßig nutzen können. Auch auf zusätzliche akute Erkrankungen wie beispielsweise einen Magen-Darm-Infekt oder Endometriose-Patientinnen sollte die Regelung ausgeweitet werden“, so Dahmen. Die Ampel-Koalition sollte daher eine schnelle und pragmatische Fortsetzung beschließen. „Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten“, erläuterte der Gesundheitsexperte. Sie könnten telefonisch über eine Krankschreibung entscheiden.

Seit 1. April keine telefonische Krankschreibung mehr möglich

Die Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden lief nur noch bis 31. März 2023. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte sie seit Ende März 2020 mehrfach verlängert, um unnötige Kontakte zu reduzieren und Corona-Infektionen zu vermeiden. Angesichts der entspannteren Pandemie-Lage läuft die Regelung nun aber aus. Ab dem 1. April müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Praxen gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.
 
 

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Kritik am Ende der telefonischen Krankschreibung

Vom Deutschen Hausärzteverband kam Kritik. „Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten“, sagte die Vize-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Weswegen eine Regelung, die in den vergangenen Jahren hervorragend funktioniert habe, jetzt ohne Not gestrichen werden solle, sei nicht nachvollziehbar. Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssten ein fester Bestandteil der Versorgung werden – beispielsweise auch für Patienten mit leichten Magen-Darm-Infekten, die nicht vor Ort behandelt werden müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, die Konsequenz des vorläufigen Endes der Sonderregelung sei: „Mit Husten und Schnupfnase wieder ab ins übervolle Wartezimmer“. Eine dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wäre für Arztpraxen wie Patienten eine große Entlastung. Zielgruppe sollten besonders Menschen mit leichten Infekten und mit chronischen Erkrankungen ohne schwere Symptome sein.

Quelle: dpa


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