Freitag, 8. November 2024
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Gesundheitspolitik

Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden

Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden
© Brian Jackson – stock.adobe.com
Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Frau einen starken Hörschaden. Die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Zahnärztin führt das auf den Impfstoff von AstraZeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess nun Schadenersatz.
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Klägerin fordert hohes Schmerzensgeld

Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, sagte die Zahnärztin am Montag in dem Zivilprozess aus. Direkt nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin.

In ihrer Klage gegen AstraZeneca fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, das nicht unter der Summe von 150.000 Euro liegen soll. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen. Das Landgericht will am 21. August mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung des Falls erforderlich sind. Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird.

Die Klägerin, eine Zahnärztin, sagte in dem Verfahren, sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. In dem Impfzentrum sei sie aber nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden. Sie sei wegen des von der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörschadens auf der rechten Seite lange krankgeschrieben gewesen und habe immer noch Beschwerden. Im Herbst solle es eine berufliche Wiedereingliederung geben.
 
 

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Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die Situation im Frühjahr 2021, als AstraZeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden waren. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Die Anwälte von AstraZeneca verwiesen auf Diagnosen der behandelenden Ärzte, die bei der Frau einen Hörsturz festgestellt hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssten nichts mit der Impfung zu tun haben. Die Impfungen mit dem COVID-19-Wirkstoff des britisch-schwedischen Herstellers seien zwar kurzzeitig im Frühjahr 2021 ausgesetzt worden, der Impfstoff sei aber immer zugelassen gewesen.

Frühere Klage bereits abgewiesen

Das Landgericht Hof in Bayern hatte im Januar die Klage einer Frau gegen AstraZeneca abgewiesen. Diese hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.

Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass weder ein Produktfehler noch ein Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt werden konnte. Mit der Berufung gegen die Entscheidung befasst sich im Juli nun das Oberlandesgericht Bamberg.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
 
 

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Quelle: dpa


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