Freitag, 19. April 2024
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Gesundheitspolitik

Lockerungen allerorten – wo bleiben die Kinder?

Lockerungen allerorten – wo bleiben die Kinder?
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Ob man in einem Hotspot lebt, ob der hiesige Supermarkt per Hausrecht das Maskentragen anordnet oder ob im Café überhaupt noch Abstandregelungen einzuhalten sind? Darüber wird aktuell diskutiert und in den Ländern unterschiedlich entschieden. Das gilt leider auch wieder für den Schulbetrieb: Wenn es nach den auf dem neuen Infektionsschutzgesetz basierenden Corona-Regeln geht, wie z.B. in Berlin und den meisten Bundesländern, heißt es ab sofort in den Schulen: Maskenpflicht weg, Tests bleiben. Nicht nachvollziehbar aus wissenschaftlicher Sicht – und vor allem nicht mit Blick auf die Kinder, betonen pädiatrische Fachgesellschaften und Verbände.
„Die Verpflichtung zu Selbsttests in Schulen bei gleichzeitigem Verzicht auf Masken in Schulen ist fachlich nicht nachvollziehbar“, kritisiert PD Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). „Testverfahren können Infektionen entdecken, aber wer positiv getestet wurde, kann die Infektion vorab schon übertragen haben. Zudem lässt die Empfindlichkeit der Antigen-Schnellteste deutlich zu wünschen übrig. Maskentragen in den weiterführenden Schulen dagegen ist einfach, es schützt andere vor einer Infektion, zusätzlich aber auch den Träger selbst vor einer Infektion durch andere.“

Nach wie vor gilt, dass Kinder auch durch Omikron wenig betroffen sind. COVID-19 verläuft bei ihnen meist mild oder gar asymptomatisch – auch wenn die Infektionszahlen der gesamten Bevölkerung derzeit auf einem sehr hohen Niveau liegen. Der Omikron-Survey der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) meldet trotz des allgemeinen Anstiegs an Infektionen sinkende Zahlen an Kindern in stationärer Betreuung – aktuell werden in dem Survey 25 Kliniken mit 60 Kindern und Jugendlichen mit SARS-CoV-2-Infektionen aufgeführt (von denen ca. 70 % aufgrund dieser Infektion in der Klinik aufgenommen wurden)(1).

Masken schützen vor Infektionen, so dass nicht nachvollzogen werden kann, dass ausgerechnet der medizinische Mund-Nase-Schutz in weiterführenden Schulen für eher verzichtbar gehalten wird als die Tests. Gemäß Infektionsschutzgesetz setzt man weiterhin auf anlasslose Tests, die einerseits falsch-negativ bei Omikron sein können oder zu spät positiv werden, andererseits auch zu falsch-positiven Ergebnissen führen können. Dies bietet nur eine Scheinsicherheit, führt aber zu Belastungen der Schüler:innen samt Sitznachbar durch Isolation/Quarantäne und Nachtestungen. Resultate sind ein unangemessen hoher organisatorischer Aufwand an den Schulen und eine erhebliche Belastung von Schüler:innen und deren Familien.
 
 

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Erschienen am 04.04.2022Lehrerverbände befürchten nach dem Wegfall der Maskenpflicht in den Schulen Konflikte. Wäre es sinnvoll bis nach den Osterferien weiter Masken zu tragen?

Erschienen am 04.04.2022Lehrerverbände befürchten nach dem Wegfall der Maskenpflicht in den Schulen Konflikte. Wäre es sinnvoll...

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Durch Wissen und Erkenntnis gerechtfertigt wäre das Aufgeben der regelmäßigen anlasslosen Selbsttests von symptomfreien Schülerinnen und Schülern und bei weiterhin hohen Infektionszahlen das Festhalten am Maskentragen in weiterführenden Schulen. Tests seien ausschließlich bei entsprechender Symptomatik sinnvoll, betont Burkhard Rodeck. Masken bei Kindern in KiTas machten keinen Sinn, in den Grundschulen könne man allenfalls eine Empfehlung aussprechen, da der Zweck der Masken nur durch einen bestimmungsgemäßen Einsatz zu erreichen ist, was in Grundschulen kaum dauerhaft umzusetzen sei.

„Wieder sind es die Kinder, die am Ende der Kette stehen. Sie werden noch auf längere Zeit von Isolation/Quarantäne und Sonderbestimmungen betroffen sein, einfach aufgrund fehlender Beachtung ihrer besonderen Lebensphase. Der Gesetzgeber scheint sie erneut vergessen zu haben.“

Bereits im Vorfeld des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatten DGKJ und andere Fachgesellschaften auf diesen Missstand hingewiesen, die Einwände blieben leider unbeachtet.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

Literatur:

(1) DGPI Ad-Hoc-Erfassung, https://dgpi.de/sarscov2-erfassung-update/, Stand 31.03.22


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