Dringender Handlungsbedarf im Hilfsmittelbereich
„Der Gesetzgeber hat mit dieser Neuregelung ohne Sachgrund sowohl die einheitliche Versorgungsqualität als auch den gleichen Marktzugang und fairen Wettbewerb im Hilfsmittelbereich über Bord geworfen“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Mit unserer Stellungnahme zeigen wir auf, wo nun in der Folge im Sinne aller Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich dringender Handlungsbedarf besteht.“
So dürfe es bei gesetzlich verfügten Standards in der Versorgung keine Kompromisse geben. Es müsse sichergestellt sein, dass die Anforderungen zur Abgabe von Hilfsmitteln bezüglich der räumlichen und sachlichen Ausstattung des Betriebes als auch an die Fachkunde künftig in die Zulassung zum Apothekenbetrieb eingefügt, geprüft und überwacht werden, so Abel und Grunau weiter. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Frage, welche Versorgungen künftig mit oder ohne Präqualifizierung erfolgen dürfen unter Ausschluss der Sanitätshäuser exklusiv zwischen GKV-SV und den Verbänden der Apotheken verhandelt werden soll. Die Spitzenorganisationen der maßgeblichen Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich müssen hier zwingend einbezogen werden.
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Erschienen am 05.07.2023 • In der Diskussion um gesetzliche Anpassungen bei den Hilfsmittel-Regelungen positioniert sich der Bundesverband Medizintechnologie.
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Überarbeitungsbedarf der Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung
Darüber hinaus sei eine grundsätzliche Überarbeitung der Präqualifizierung sowie die Beseitigung von bürokratischen Benachteiligungen in der Hilfsmittelversorgung gegenüber der Abgabe von Arzneimitteln beispielsweise bezüglich des Inkassorisikos bei der gesetzlichen Zuzahlung notwendig. Gleiches gelte für die
Einführung des e-Rezeptes und bei der Null-Retaxierung.
Die ausführlichen Forderungen und deren Begründungen finden Sie in der
WvD-Stellungnahme zum Beschluss des ALBVVG.