Montag, 29. April 2024
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Gesundheitspolitik

Ärzteverband reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regel ein

Ärzteverband reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regel ein
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Unterstützt vom Ärzteverband Marburger Bund haben 14 Notfall- und Intensivmediziner Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes eingelegt. Wie der Marburger Bund am 13. Dezember mitteilte, richtet sich die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. Durch diese werden Medizinern demnach „Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen“.

Rechtsunsicherheit für entscheidungsverpflichteten Ärzt:innen

Aus der Sicht der Beschwerdeführer verletze das IfSG hierdurch das Grundrecht der Berufsfreiheit (§ 12 Abs. 1 GG) und das der Gewissensfreiheit (§ 4 Abs. 1 Var. 2. GG). Konkret richtet sich die Kritik unter anderem gegen die aus Sicht der Kläger uneindeutige Regelung der Zuteilung begrenzter Behandlungskapazitäten. Die Unbestimmtheit des gesamten Verfahrens bringe erhebliche Rechtsunsicherheit für die entscheidungsverpflichteten Ärzt:innen mit sich, heißt es.
 
 

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Erschienen am 02.11.2023Das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit musse für alle Patienten gelten, die die knappe Behandlungsressource brauchen.

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Kritik am Verbot der Ex-post-Triage

Zudem wird das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert, wonach eine einmal getroffene Entscheidung zur Behandlung eines Patienten nicht zurückgenommen werden darf, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Patient eingeliefert wird, der eine bessere Überlebenschance hat. Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt mit dem Berufsethos: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

Quelle: dpa


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