Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
Zur Diagnostik und Therapie komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die eine spezielle Qualifikation, interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie besondere Ausstattungen erfordern, wurde der neue Paragraph 116b SGB V im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes eingeführt. Er soll ein reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer und ambulanter Versorgung gewährleisten und schrittweise diese Sektoren verbinden. Auch wenn die Politik Druck macht, lassen sich die Detailfragen nicht in dem vorgegebenen Zeitfenster klären.