Impfung gegen RSV für Personen ab 60 Jahren ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei älteren Erwachsenen am 3. September 2024 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen (1, 2). Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. September 2024 ist die geänderte SI-RL nun in Kraft getreten (3): Damit wird die RSV-Impfung für alle Erwachsenen ab 75 Jahren sowie für alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) (1-3). Die Impfung kann mit dem derzeit einzigen bivalenten Präfusions-F-Impfstoff von Pfizer erfolgen. Dieser enthält Antigene der beiden RSV-Untergruppen A und B (1-4).
RSV-Impfung: Ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen
Impfungen werden nach §20i Absatz 1 Satz 5 SGB V zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn der G-BA nach der STIKO-Empfehlung die Aufnahme der Impfung in die SI-RL entschieden hat und die SI-RL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Am 3. September 2024 wurde die STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung vom G-BA in die SI-RL aufgenommen (1, 2). Nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit wurde die geänderte SI-RL am 26. September 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit heute in Kraft getreten (3). Die einmalige Standardimpfung gegen RSV-Erkrankungen für alle Erwachsenen ab 75 Jahren sowie die einmalige Indikationsimpfung für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf kann damit ab sofort zu Lasten der GKV erfolgen (1-3). Zunächst muss die Verordnung dennoch weiter über ein Privatrezept erfolgen. Die Verordnung über ein Kassenrezept für diese Personengruppen ist erst nach Aufnahme der RSV-Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen möglich. Für die RSV-Standardimpfung ist die Dokumentationsziffer 89137 und für die RSV-Indikationsimpfung die Dokumentationsziffer 89138 vorgesehen (1).Hohe Wirksamkeit und sehr gute Verträglichkeit des Impfstoffes bei älteren Erwachsenen
Der derzeit einzige bivalente Präfusions-F-Impfstoff, welcher Antigene der beiden RSV-Untergruppen A und B enthält (ABRYSVO®) (1-4) ist seit August 2024 für Personen ab 60 Jahren zugelassen. Die Zulassung erfolgte auf Basis der Phase-III-Studie RENOIR, die die Wirksamkeit, Immunogenität und Sicherheit des Impfstoffes im Vergleich zu Placebo bei etwa 39.000 ≥ 60-Jährigen untersucht (4-6). In der Studie zeigte sich eine anhaltend hohe Wirksamkeit: Für die erste vollständige RSV-Saison betrug diese gegen RSV-assoziierte Erkrankungen der unteren Atemwege mit mindestens 3 Symptomen 88,9% (5). Über 2 Saisons hinweg lag die Wirksamkeit gegen RSV-assoziierte Erkrankungen der unteren Atemwege mit mindestens 3 Symptomen bei 81,5% (6). Das Präparat wurde allgemein gut vertragen, mit milden bis moderaten Nebenwirkungen. Systemische Ereignisse traten in der Impfstoff- und Placebo-Gruppe ähnlich häufig auf (27% vs. 26%), während lokale Reaktionen in der Impfstoff-Gruppe nur geringfügig häufiger waren (12% vs. 7%) (5), was möglicherweise auf das Fehlen einer Adjuvans zurückzuführen ist (4).Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Rechtzeitiger Impfschutz vor kommender RSV-Saison
Erschienen am 21.08.2024 • Der Schutz gegen RSV für die kommende Wintersaison ist vor allem für ältere Menschen und Risikogruppen wichtig. Mehr dazu hier!
Erschienen am 21.08.2024 • Der Schutz gegen RSV für die kommende Wintersaison ist vor allem für ältere Menschen und Risikogruppen...
RSV-Impfung besonders wichtig für Risikogruppen
Ältere Erwachsene zählen zu den Risikogruppen für schwere und fatale Verläufe: Bei ihnen kann RSV zu Bronchitiden und Pneumonien sowie zur Verschlimmerung von Grunderkrankungen wie Asthma, COPD oder Herzinsuffizienz führen (7). Daher ist der Impfschutz für ältere Erwachsene sehr wichtig, insbesondere dann, wenn Vorerkrankungen vorliegen (2). Der Impfstoff ist in der Europäischen Union seit August 2023 außerdem zum passiven Schutz von Säuglingen ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten, nach Immunisierung der Mütter während der Schwangerschaft, zugelassen (4).Quelle:Pfizer
Literatur:(1) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie: RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung, Anpassung der Grippe-Impfempfehlung. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1203/ (letzter Zugriff: 30.09.2024)(2) Robert Koch-Institut. Epid Bull. 2024;32:3 4.
(3) Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren sowie Anpassung der Anlage 2. BAnz AT 26.09.2024 B4. https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?12 (letzter Zugriff: 30.09.2024)
(4) Fachinformation Abrysvo®. Aktueller Stand.
(5) Walsh et al. (2023): Efficacy and Safety of a Bivalent RSV Prefusion F Vaccine in Older Adults. N Engl J Med., DOI: 10.1056/NEJMoa22138
(6) Munjal I. RSVpreF Adult Clinical Development Update. Vortrag beim Advisory Committee on Immunization Practices (ACIP) Meeting des U. S. Centers for Disease Control and Prevention, 26. Juni 2024. https://www.cdc.gov/acip/downloads/slides-2024-06-26-28/02-RSV-Adult-Munjal-508.pdf (letzter Zugriff: 30.09.2024)