Montag, 7. Oktober 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Cannabis und Straßenverkehr: Verbände warnen vor Risiken

Cannabis und Straßenverkehr: Verbände warnen vor Risiken
© poylock19 – stock.adobe.com
Mit der geplanten Cannabis-Legalisierung sollen auch die derzeit noch strengen Regeln für Cannabis-Konsument:innen im Straßenverkehr auf den Prüfstand. Entschieden ist noch nichts – trotzdem warnen Verbände und Expert:innen bereits vor Gefahren für die Verkehrssicherheit.
Anzeige:
Programmatic Ads
 

Anpassung der THC-Grenzwerte für Verkehrsteilnehmer:innen möglich

Wer ein Bier getrunken hat, darf in der Regel noch Auto fahren – dank der 0,5-Promillegrenze. Verkehrsteilnehmer, die kiffen und mit dem Cannabis-Wirkstoff THC im Blut erwischt werden, riskieren saftige Strafen, auch wenn die Konzentration gering ist. So ist aktuell die Rechtslage. Im Zuge der von der Ampel-Koalition geplanten Cannabis-Legalisierung werden hier Anpassungen erwogen. Verbände und Experten warnen aber vor möglichen Risiken im Straßenverkehr.

Die Frage, wann ein Mensch, der Cannabis konsumiert hat, noch fahrtüchtig sei und wann nicht mehr, sei elementar wichtig für die Verkehrssicherheit, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. „Cannabis ist im Blut viel länger nachweisbar als Alkohol, die Fahrtüchtigkeit daher womöglich tagelang eingeschränkt.“ Der TÜV-Verband forderte nach der Vorlage der Legalisierungspläne der Ampel: „Keine Experimente bei der Verkehrssicherheit! Eine Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.“

In ihrem am Mittwoch vorgestellten Cannabis-Eckpunktepapier hatte die Regierung angekündigt, die geltenden Grenzwerte für das Führen von Fahrzeugen „unter Einbeziehung der einschlägigen Fachgremien“ zu überprüfen. Genauer wurde es nicht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte auf Nachfrage lediglich, die Überprüfung sei ergebnisoffen. Sein Kabinettskollege Cem Özdemir (Grüne) fügte aber hinzu: „Wir ändern einfach die Ungerechtigkeit, dass wir an der Stelle Cannabis anders behandeln als beispielsweise Alkohol.“ Betont wird von der Ampel, dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich „ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit“ orientieren sollen.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Bayern kündigt Widerstand gegen Cannabis-Pläne an

Erschienen am 13.04.2023Bayern kündigt Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis-Produkten an. Erfahren Sie hier mehr!

Erschienen am 13.04.2023Bayern kündigt Widerstand gegen Cannabis-Pläne an. Erfahren Sie hier mehr!

© Aleksej – stock.adobe.com

Aktuelle Rechtslage bei Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr

Derzeit ist die Rechtslage so: Wen die Polizei so berauscht im Auto erwischt, dass er fahruntüchtig ist, egal ob durch Drogen oder Alkohol, dem droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Hier greift das Strafgesetzbuch. Bei niedrigeren Dosen oder Konsum, der schon etwas zurückliegt, wird es aber kniffliger.

Grundsätzlich begehen Autofahrer, die „unter der Wirkung“ des Cannabis-Wirkstoffs THC am Steuer sitzen, nach aktuell gültigem Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit – ausgenommen sind Patienten, die Cannabis als Arzneimittel verschrieben bekommen haben. Dem Gesetz zufolge liegt eine Wirkung vor, wenn THC im Blut nachgewiesen wird. Hier gibt es nun laut ADAC und TÜV-Verband einen etablierten Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut. Bußgeldkatalog und Fahrerlaubnisverordnung sehen 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot vor. In der Regel wird den Verbänden zufolge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

THC-Konzentration im Blut als Aussage über Fahruntüchtigkeit umstritten

Ob Betroffene bei einer solchen THC-Konzentration im Blut aber wirklich noch unter dem Einfluss von Cannabis stehen, so dass von einer Drogenfahrt ausgegangen werden kann, ist umstritten. Experten hatten sich beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, den Grenzwert zu erhöhen und argumentiert, er tauge nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit treffe und auch Menschen bestrafe, die nach dem Cannabis-Konsum bereits wieder fahrtüchtig seien. Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden, hieß es vom Deutschen Anwaltverein.

ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag: „Die Frage, welcher konkrete Grenzwert angemessen ist, ist komplex, da er sich wissenschaftlich nicht sicher bestimmen lässt.“ Ziel müsse es sein, unberechtigte Bestrafungen zu verhindern und dennoch Fahrten unter der Wirkung von Cannabis zu verbieten und gegebenenfalls zu sanktionieren. „Die Verkehrssicherheit darf keinesfalls unter der Freigabe leiden.“

Erster Gesetzentwurf für die Cannabis-Legalisierung noch ausstehend

Details zu möglichen neuen Grenzwerten gibt es vielleicht noch in diesem Monat, wenn der erste Gesetzentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorgelegt wird. Lauterbach und Özdemir hatten einen solchen Entwurf am Mittwoch bei der Präsentation der Eckpunkte für das Vorhaben angekündigt.

Quelle: dpa


Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Cannabis und Straßenverkehr: Verbände warnen vor Risiken"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.