Mittwoch, 13. November 2024
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Gesundheitspolitik

G-BA und Gesetzgeber stärken die ernährungstherapeutische Versorgung

G-BA und Gesetzgeber stärken die ernährungstherapeutische Versorgung
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Sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor konnte die ernährungstherapeutische Versorgung gestärkt werden. Doch noch immer wird dieser wichtige Versorgungsbereich unterschätzt. Das Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung und die Techniker Krankenkasse klären nun in eigenen Informationsbroschüren über die Verordnungsmöglichkeiten auf.
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Durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – publiziert im Bundesanzeiger am 11.08.22 – wird der Notwendigkeit der Verbesserung der ernährungstherapeutischen Versorgung im Krankenhaus Rechnung getragen. Denn Krankenhäuser können nun Qualitätsverträge mit den Krankenkassen mit Anreizen für die Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen im Leistungsbereich „Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung“ abschließen.

Das ist ein wichtiges Zeichen aus der Selbstverwaltung. Denn aktuell gibt es zu wenige Kliniken, die eine frühzeitige Diagnose und Therapie krankheitsbedingter Mangelernährung in der täglichen Praxis umsetzen, obwohl dies sowohl medizinisch als auch gesundheitsökonomisch sehr sinnvoll wäre.

Betroffene Patient:innen haben eine gestörte Fähigkeit zur Aufnahme oder auch Verstoffwechselung gewöhnlicher Lebensmittel und erhalten so wichtige Nährstoffe nicht, die für eine schnelle Gesundung und Erholung dringend benötigt werden. Betroffen sind vor allem onkologische, geriatrische oder pädiatrische Patient:innen sowie solche mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen. Krankheitsbedingte Mangelernährung führt zu einem insgesamt schlechteren Gesundheitszustand, unter anderem zu einer verlangsamten Wundheilung oder dem Verlust von Muskelmasse und der Abnahme physischer Mobilität.

Ob ein interventionsbedürftiger Ernährungszustand vorliegt, kann durch einfache und in wenigen Minuten durchführbare Fragenbögen festgestellt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) stellt diese per Download auf ihrer Webseite zur Verfügung.
 
 

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Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bereits 2021 die finale Rechtssicherheit in der ambulanten Versorgung geschaffen. Die Verordnung bilanzierter Diäten wurde auf Basis der gut funktionierenden Regelungen der Arzneimittelrichtlinie festgeschrieben. Solche Ernährungstherapeutika sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn eine diätetische Intervention medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Da es trotzdem bei einigen Ärzt:innen noch immer Unsicherheiten bei der Verordnung bilanzierter Diäten gibt, haben das Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung und die Techniker Krankenkasse gemeinsame Informationsbroschüren veröffentlicht. Die Broschüren klären die Ärzt:innen und Patient:innen über die Verordnungsmöglichkeiten und -anforderungen auf. Das 2011 vom Bundesverband spezielle Lebensmittel initiierte Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung ist ein strukturoffenes und ehrenamtliches Expert:innennetzwerk, bestehend aus Ernährungsmediziner:innen, Fach- und Pflegekräften sowie Patient:innenvertreter:innen.

Trotz der Fortschritte und Reformen bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen des Gesetzgebers und der Selbstverwaltung, um vor allem die frühzeitige Diagnose von krankheitsbedingter Mangelernährung durch das Ernährungsscreening zu gewährleisten. So kann eine ärztliche Intervention rechtzeitig erfolgen, um die schwerwiegenden Folgen von Mangelernährung zu verhindern.
 
 

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Quelle: Kompetenznetzwerk Enterale Ernährung


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