Dienstag, 30. April 2024
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Medizin

Elektronische Patientenakte reloaded – Kommt jetzt der Durchbruch?

von Anne Krampe-Scheidler

Elektronische Patientenakte reloaded – Kommt jetzt der Durchbruch?
© MQ-Illustrations - adobe.stock.com
Wird die Version 3.0 der ePA ihre Versprechen einlösen? Welche sind das überhaupt? Und für wen bringt sie tatsächlich einen Mehrwert? Diese Fragen wurden im Rahmen der diesjährigen DMEA  Messe und Kongress für die digitale Gesundheitsversorgung  in Berlin aus der Perspektive der Krankenkassen, der niedergelassenen Ärzt:innen und der Krankenhäuser beleuchtet. Nach dem letzten Fehlstart ist die Stimmung enthusiastisch bis verhalten optimistisch.
Wie Charly Bunar und Lena Dimde von der gematik berichteten, wird der Zugriff auf die ePA für alle am Behandlungsprozess Beteiligten über Sektorengrenzen hinweg möglich sein (ePA Check-up). Standardmäßig sollen Medikationsdaten, eArztbriefe, Befundberichte, Entlassbriefe oder später auch Bildgebungsbefunde enthalten sein. Befüllt wird sie von den Leistungserbringern, zu Beginn wohl noch überwiegend mit PDF-Dokumenten. Auch Abrechnungsdaten der Krankenkasse werden eingespeist. Ab Mitte 2025 soll es möglich sein, Daten an das Forschungszentrum Gesundheit zu übermitteln. Die Versicherten bleiben Souverän über ihre ePA und können der Akte an sich sowie all den genannten Funktionen widersprechen. Darüber hinaus haben sie die Optionen, Dokumente zu verbergen, zu löschen oder eigene Daten hinzuzufügen.
 
 

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© momius – stock.adobe.com

Großer Sprung nach vorn für die Arzneimittelsicherheit

Anhand eines Wimmelbilds verdeutlichte Marcel Böttcher, Abteilungsleiter Digitale Versorgung & Prävention bei BARMER, den Nutzen der ePA. Erstmals sei es möglich, das ganze Bild zu sehen und nicht nur einen Ausschnitt, betonte er. Er hob die Vorteile eines digital gestützten Medikationsmanagements hervor. So enthält die Medikationsliste alle verordneten und abgegebenen Medikationen. Mit der nächsten Ausbaustufe – dem Medikamentenplan – werden Zusatzinformationen wie etwa zu Wechselwirkungen bereitstehen. „Jährlich haben wir im Hausarzt-Bereich bis zu 70.000 Todesfälle, die wir vermeiden könnten, wenn die Ärztinnen und Ärzte wüssten, welche Medikationen die Versicherten noch erhalten. Wir haben Versicherte, die im Jahr 250 Wirkstoffe verschrieben bekommen. Und wir haben Tausende Fälle, in denen schwangere Frauen im ersten Trimester Medikamente bekommen, die das Ungeborene auf das Schwerste schädigen können“, so Böttcher. Die ePA werde erstmals dafür sorgen, dass solche Fehler nie wieder passieren.

ePA für alle oder besser nur für einige?

Hausarzt und Praxisinhaber Dr. Bernhard Tenckhoff aus Berlin warnte in Hinblick auf potenzielle Medikationsfehler vor einer „ePA zu Kontrollzwecken“. Die Schuldfrage könne sie zu einem zweischneidigen Instrument machen und die langfristige Nutzung durch betroffene Berufsgruppen gefährden, gab er zu bedenken. Zudem äußerte er Zweifel am Nutzen der ePA für alle. Aus seiner Sicht ist sie eher eine „hochspezialisierte Anwendung für wenige Patient:innen“. Dazu gehörten ältere Menschen und Patient:innen, die mehr als drei Arztgruppen pro Quartal besuchen. In diesen Fällen biete die ePA einen Mehrwert, so Tenckhoff. Voraussetzung sei, dass die Informationen tatsächlich strukturiert und gezielt erfassbar seien. Auch verknüpfte Prozesse müssten mitgedacht werden. „Eine ePA nützt mir nichts, wenn ich den Arztbrief erst ein halbes Jahr nach dem stationären Aufenthalt bei mir in der Praxis habe“, sagte er.
 
 

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Die in der ersten Version mögliche Schlagwortsuche kritisierte Tenckhoff als unzureichend. „Wir brauchen eine kuratierte Akte, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz aus dem Wimmelbild für die jeweilige Zielgruppe – Ärzte, Pflegekräfte Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten – die relevanten Informationen heraussucht und entsprechend aufbereitet.“ Statt einer „passiven Datensenke“ wäre es wünschenswert, dass strukturierte Daten „aktiv werden“ und die Ärzt:innen beispielweise automatisch über den Messenger informiere, wenn eine Patientin oder ein Patient im Krankenhaus ist.

Wer ist bei der ePA wofür verantwortlich?

In Hinblick auf die komplexen Strukturen im Krankenhaus seien ungeklärte Verantwortlichkeiten ein großes Problem, erläuterte Andreas Hempel, Solution Architect eHealth bei Asklepios Service IT GmbH. An einem Beispiel zeigte er auf, dass eine Fehlermeldung oft viele verschiedene Systeme betreffen kann: etwa die Leistungserbringer, das Aktensystem, den Konnektor oder das Primärsystem. Wenn das Problem nicht zugeordnet werden kann, lande man „in der Supporthölle“, so Hempel. Es fehle an Workflows oder Eskalationsmöglichkeiten, wenn Tickets nicht bearbeitet würden oder „Ping Pong“ damit gespielt wird. Im vorgestellten Fall wurden innerhalb von zehn Monaten drei Tickets erstellt, das Problem ist bis heute ungelöst. Auch bei Schadsoftware sei unklar, wer informiert werden muss, so Hempel. Sein Fazit: „Wir brauchen eine ePA als Plattform, das heißt, personenzentrierte, digital unterstützte Prozesse über die Sektorengrenzen hinweg.“

Quelle: Die elektronische Patientenakte für alle: Frischer Wind oder laue Brise? DMEA 2024, 10.4.2024



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