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Gesundheitspolitik
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Krankenhäuser: Nur wenige Patientenzimmer gekühlt

Alte und kranke Menschen sind durch Hitze besonders gefährdet. Laut Schätzungen des RKI sind in diesem Sommer über 12.000 Menschen an der Hitze gestorben, der größte Anteil entfällt dabei auf die Altersgruppe ab 75 Jahren. Trotzdem können 59% der deutschen Krankenhäuser kein einziges ihrer Patientenzimmer kühlen und 41% im Mittel nur elf Prozent. Das zeigt eine aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schreibt. Ursache sei fast immer eine fehlende Finanzierung.

DKG fordert mehr Hitzeschutz

Wie auch in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen gebe es in Krankenhäusern jetzt besonderen Handlungsbedarf. Denn die Hitze kann lebensgefährlich sein. „Niemand würde ein Krankenhaus ohne Heizung bauen und im Winter stattdessen heißen Tee und Wärmflaschen verteilen. Hitzeschutz beschränkt sich aber noch immer hauptsächlich auf geschlossene Vorhänge und den Hinweis, viel zu trinken. Dadurch kühlt ein Patientenzimmer aber um keinen einzigen Grad ab“, sagt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, „Es ist traurig, dass es erst mehr als zehntausend Hitzetote brauchte, bis die Politik das Problem überhaupt auf die Tagesordnung genommen hat. Jetzt heißt es, möglichst schnell aus der Diskussion heraus und ins Handeln zu kommen und umgehend Kühltechnik nachzurüsten.“ Wichtig seien Schutzmaßnahmen nicht nur für die Patient:innen, sondern auch für die Mitarbeitenden. Bis zum kommenden Sommer müsse sich die Situation bessern, so Gaß.

SPD und Patientenschützer:innen wollen Klimaanpassung ins Grundgesetz aufnehmen

Die SPD will noch in dieser Wahlperiode die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufnehmen. Denn bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz definiert, könnte sich der Bund stärker daran beteiligen. Momentan beschränkt sich dessen Mitwirkung auf Maßnahmen wie das Erstellen von Hitzeschutzplänen oder auf Förderprogramme wie für den Waldumbau.

Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es „eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht", heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien. Die SPD-Ministerien schlagen außerdem einen nationalen Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit vor.

Grundgesetzänderung für Hitzeschutz: CDU skeptisch

Einen Vorstoß für eine Klima-Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz hatte schon Umweltminister Carsten Schneider (SPD) angekündigt, was bei der CDU aber auf Skepsis stößt. Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) sagte der „Rheinischen Post“, im Koalitionsvertrag sei zunächst nur vereinbart worden, die Einführung zu prüfen. Diesen Auftrag nehme man ernst. Ob dann eine Grundgesetzänderung sinnvoll sei, könne aber erst ein konkreter Vorschlag zeigen. „Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten - etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur.“

Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig, die die Koalition auch mit Stimmen der Grünen nicht erreichen würde. Auch im Bundesrat wäre einer Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Stiftung Patientenschutz für Grundgesetzänderung

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz spricht sich für die Grundgesetzänderung aus. Der Bundestag solle sich dabei besonders auf den Schutz von sozialen Einrichtungen konzentrieren. „Eine Grundgesetzänderung ist die Lösung, um die 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner in den Sommermonaten vor extremen Temperaturen zu schützen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Damit können 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern freigegeben werden.“

Brysch: Ländern und Kommunen fehlen die nötigen Mittel

Patientenschützer Brysch sagte, eine Grundgesetzänderung sei nötig, weil Deutschland bei der Klimaanpassung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in den Handlungsmöglichkeiten beschränkt sei. „Denn Länder und Kommunen sind nicht in der Lage, die zusätzlichen Milliarden Euro zu bezahlen. Auch ist es Pflegeheimbewohnern finanziell unzumutbar, neben den explodierenden Investitionskosten auch noch den Hitzeschutz aus eigenen Mitteln zu stemmen.“

Auch Verdi fordert Sofortprogramm für Hitzeschutz in Pflegeheimen

Auch die Gewerkschaft Verdi dringt darauf, Pflegeeinrichtungen besser für Hitzeperioden zu wappnen. „Temperaturen von bis zu 45 Grad in einigen Pflegeheimen sind für Beschäftigte unerträglich und können für Bewohnerinnen und Bewohner lebensgefährlich sein“, sagte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Bund und Länder müssen dringend ein Sofortprogramm für Hitzeschutz und energetische Sanierung von Pflegeeinrichtungen auflegen.“

Ein Großteil der Einrichtungen sei für hohe Temperaturen nicht gewappnet, kritisierte Bühler. „Die schon im Alltag viel zu knappe Personalausstattung kollabiert in Hitzephasen vollständig“. Wenn Pflegekräfte Maßnahmen zum Schutz der Bewohner:innen ergreifen sollen, brauche dies Zeit. Belastungen gebe es auch bei Personal in Service, Küche und Verwaltung.

Bühler forderte die Bundesregierung auf, die Pläne für eine Pflegereform zu überarbeiten. „Statt Kürzungen braucht es endlich bedarfsgerechte Vorgaben für den Personaleinsatz, die vollständig refinanziert werden müssen.“

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Quelle:

dpa, RKI, Pressemitteilung der DKG

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