Medizin
DEGUM begrüßt neue Qualitätssicherungsvereinbarung zum Hüftultraschall bei Babys
Etwa drei von 100 Neugeborenen – meist sind es Mädchen – kommen in Deutschland mit einer sogenannten Hüftgelenksdysplasie zur Welt. Der Kopf des Oberschenkelknochens liegt nicht richtig in der „Pfanne“ der Hüfte. Die Fehlstellung ist die häufigste kinderorthopädische Krankheit bei Säuglingen und führt unbehandelt zu bleibenden Schäden. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) begrüßt deshalb die Neuregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den Qualitätsvereinbarungen zur Sonografie der Säuglingshüfte. Seit dem 1. April 2012 werden Ärzte, die Säuglingshüften untersuchen und abrechnen möchten, einer „Initialprüfung“ unterzogen. Sie müssen die ersten zwölf Hüftsonografien, die sie abrechnen, zur Prüfung einreichen.
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