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Medizin

Dazu zählen beispielsweise insbesondere Patient:innen mit bzw. nach hämatopetischer Stammzelltransplantation (HSZT), solider Organtransplantation, malignen neoplastischen Krankheiten, HIV-Infektion, Rheumatoider Arthritis, chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus [1].

Vereinheitlichung der Altersempfehlungen

Durch die Erweiterung der Indikationsempfehlung auf Patient:innen 18-49 Jahren wurde gleichzeitig die Empfehlung für Patient:innen mit erhöhtem Risiko für Herpes Zoster auf 18-59 Jahre vereinheitlicht. Weiterhin gilt die STIKO-Empfehlung für die HZ-Impfung als Standardimpfung für alle Erwachsenen ab 60 Jahren [2].

Umsetzung als Kassenleistung

Auf die Empfehlung der STIKO folgt nun der mehrmonatige Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger würde die Impfung bei Patient:innen ab 18 Jahren mit Immundefizienz oder schweren Ausprägungen einer Grunderkrankung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen.

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Quelle:

GlaxoSmithKline

Literatur:

(1)

Epidemiologisches Bulletin 45/2025, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/45_25.pdf?__blob=publicationFile&v=3

(2)

Epidemiologisches Bulletin 50/2018, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2018/50_18.pdf?__blob=publicationFile

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