STIKO erweitert Gürtelrose-Impfempfehlung auf Patient:innen ab 18 Jahren
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zur Impfung gegen Herpes Zoster (HZ) angepasst. Die Indikations-Impfempfehlung umfasst nun Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz oder infolge schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung.
Dazu zählen beispielsweise insbesondere Patient:innen mit bzw. nach hämatopetischer Stammzelltransplantation (HSZT), solider Organtransplantation, malignen neoplastischen Krankheiten, HIV-Infektion, Rheumatoider Arthritis, chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus [1].
Vereinheitlichung der Altersempfehlungen
Durch die Erweiterung der Indikationsempfehlung auf Patient:innen 18-49 Jahren wurde gleichzeitig die Empfehlung für Patient:innen mit erhöhtem Risiko für Herpes Zoster auf 18-59 Jahre vereinheitlicht. Weiterhin gilt die STIKO-Empfehlung für die HZ-Impfung als Standardimpfung für alle Erwachsenen ab 60 Jahren [2].
Umsetzung als Kassenleistung
Auf die Empfehlung der STIKO folgt nun der mehrmonatige Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger würde die Impfung bei Patient:innen ab 18 Jahren mit Immundefizienz oder schweren Ausprägungen einer Grunderkrankung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Quelle:GlaxoSmithKline
Literatur:
- (1)
Epidemiologisches Bulletin 45/2025, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/45_25.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- (2)
Epidemiologisches Bulletin 50/2018, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2018/50_18.pdf?__blob=publicationFile