Medizin
RSV-Impfung für ältere Erwachsene seit 1. Juli bundesweit erstattungsfähig
Seit dem 1. Juli 2025 sind die Impfvereinbarungen aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen um die RSV-Impfung ergänzt. Damit sind Verordnung, Abrechnung und Vergütung einheitlich geregelt. Die Schutzimpfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kann für alle gesetzlich Versicherten mit STIKO-Empfehlung bundesweit über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Grundlage ist die Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie im September 2024 [1].
Lesen Sie mehr