RSV-Impfung für ältere Erwachsene seit 1. Juli bundesweit erstattungsfähig
Seit dem 1. Juli 2025 sind die Impfvereinbarungen aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen um die RSV-Impfung ergänzt. Damit sind Verordnung, Abrechnung und Vergütung einheitlich geregelt. Die Schutzimpfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kann für alle gesetzlich Versicherten mit STIKO-Empfehlung bundesweit über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Grundlage ist die Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie im September 2024 [1].
Integration in Praxisalltag erleichtert
Durch die flächendeckende Regelung lässt sich die RSV-Impfung als planbarer Bestandteil in die Praxisabläufe einbinden. Der adjuvantierte Impfstoff von GSK erreicht bei Personen ab 60 Jahren eine kumulative Wirksamkeit von 62,9% über drei Saisons hinweg gegen RSV-bedingte Erkrankungen der unteren Atemwege (LRTD) [2]. Aufgrund der langen Schutzdauer kann die Impfung unabhängig von der Saison durchgeführt werden – etwa im Rahmen regulärer Kontrolltermine.
Empfehlung für Ältere und Vorerkrankte
Die STIKO empfiehlt die RSV-Impfung insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen. Für Menschen ab 75 Jahren gilt sie als Standardimpfung. Bei Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder bei Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen wird sie als Indikationsimpfung geführt [3]. Relevante Grunderkrankungen sind unter anderem schwere chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems oder der Nieren sowie Diabetes mellitus. Bei diesen Risikogruppen kann die Impfung nicht nur schwere RSV-Verläufe verhindern, sondern auch das Risiko für Exazerbationen senken. Kassendaten zufolge steigt dieses Risiko bei RSV-Infektion bei Menschen mit Asthma um das 6-Fache, bei COPD um das 3,8-Fache [4].
Erweiterter Einsatz bei jüngeren Risikopatient:innen weiterhin über Privatrezept
Darüber hinaus erlaubt die erweiterte Zulassung des Impfstoffs die Anwendung bei Personen ab 50 Jahren mit erhöhtem Risiko aufgrund von Grunderkrankungen [2]. In dieser Altersgruppe erfolgt die Verordnung weiterhin über ein Privatrezept. Die Impfleistung wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) abgerechnet. Eine Erstattung der Kosten ist nach individueller Absprache mit der jeweiligen Krankenkasse möglich.
Quelle:GSK
Literatur:
- (1)
G-BA-Beschluss zur Schutzimpfungsrichtlinie: „Impfempfehlung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren für Personen ab dem Alter von 75 Jahren“, abrufbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/6787/, letzter Zugriff 03.07.2025
- (2)
Fachinformation Arexvy, aktueller Stand
- (3)
RKI - Epidemiologisches Bulletin 32/2024, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/32_24.html, letzter Zugriff 03.07.2025
- (4)
Marijic P et al. (2025) Costs and Complications of Respiratory Syncytial Virus and Acute Respiratory Infections in the Adult Population: Analysis of a German Claims Database, PharmacoEconomics - Open, DOI: 10.1007/s41669-025-00565-3
- (5)
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: NeueV erordnungseinschränkungen für Erythropoetine. Veröffentlicht am 18.10.2007. Abrufbar unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1203/ letzter Zugriff 31.01.2025