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Gesundheitspolitik

G-BA trifft Entscheidung zur telefonischen Krankschreibung

G-BA trifft Entscheidung zur telefonischen Krankschreibung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird laut Tagesordnung zur 99. Sitzung am 4. August 2022 über die Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) entscheiden. Hintergrund ist, dass die bisherige Corona-Sonderregelung zum 31. Mai 2022 auslief, das Infektionsgeschehen aber weiterhin hoch ist. Aus der G-BA Sitzung vom 21.7.2022 geht hervor, dass telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen voraussichtlich bis 31. März 2023 möglich sein werden. Ärzt:innen sollen bis zu 7 Tage mit Verlängerungsoption um weitere 7 Tage telefonisch krankschreiben können.

AU´s aktuell per Videosprechstunde möglich – ca. ein Drittel der Ärzt:innen praktizieren diese

Aktuell sind Krankschreibungen auf Distanz per Videosprechstunde möglich, aber nicht fernmündlich. Da nicht alle Arztpraxen Videosprechstunden praktizieren, können entsprechend nicht alle Ärzt:innen ohne physischen Patientenkontakt krankschreiben. Etwa ein Drittel aller Hausärzt:innen und Psychotherapeut:innen bietet derzeit Videosprechstunden. So lag die Anzahl der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die per Videosprechstunde therapieren, laut KBV im zweiten Quartal 2020 bei 31.397; insgesamt gibt es 48.000 Psychotherapeut:innen (Statistisches Bundesamt, Stand März 2021) und 55.012 Hausärzte (KBV, Stand 2020).

BMG befürwortet telefonische AU im Zusammenhang mit der Pandemie, Ärzte fordern mehr

Um Arztpraxen zu entlasten und Ansteckungsrisken zu reduzieren, plädierten Ärztevertreter jüngst in der Öffentlichkeit für die Rückkehr zur fernmündlichen AU. Unter anderem hatten sich die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Hausärzteverband hierfür stark gemacht. Bundesgesundheitsminister Lauterbach zeigte sich aufgeschlossen und befürwortete im Zusammenhang des Infektionsgeschehens öffentlich die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung.
Die Forderung der Ärztevertreter geht aber weiter. Sie fordern, die telefonische AU fest in der Regelversorgung zu verankern, unabhängig von der Pandemie. Kassen wie die DAK schlossen sich dieser Forderung an. Am 4. August 2022 wird der G-BA allerdings nur über eine befristete Corona-Sonderregelung entscheiden.
Der Telemediziner Medgate unterstützt die Forderung der Ärzteschaft und Kassen. Das Unternehmen verfügt über mehr als 20 Jahre Telemedizin-Erfahrung und hat in diesem Zusammenhang fundierte Kenntnisse zur Krankschreibung per Telefon und Videosprechstunde erworben.
 
 

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Telemedizinische Krankschreibungen: Unverzichtbares Instrument zum Gesundheitsschutz

„Ob Influenza, grippaler Infekt oder COVID. Es gibt zahlreiche ansteckende Infektionskrankheiten, die Wartezimmer in Praxen in regelrechte Ansteckungsherde verwandeln können. Daher sind telemedizinische Krankschreibungen ein sinnvolles Instrument zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Schließlich beschränkt sich die Aufgabe des Gesundheitssystems nicht allein auf die Versorgung Kranker. Es geht auch um Prävention und Schutz vor Ansteckung“, sagt Dr. Christian Braun, Chief Medical Officer bei Medgate Deutschland.

Fern-Krankschreibungen führen nicht zu mehr Krankenstand

Der Telemediziner hat durchweg positive Erfahrungen mit telemedizinischen Krankschreibungen sammeln können und weiß, dass fernmündliche oder videobasierte AUs nicht zu einer Zunahme an Krankschreibungen führen. Hierfür nennt er zwei Gründe: Einerseits werden telemedizinische Krankschreibungen von der überwältigenden Mehrheit der Patienten nicht als Einladung zum ‘Krankfeiern’ gesehen. Andererseits gehen Ärzt:innen bei Tele-Krankschreibungen besonders sorgfältig vor, insbesondere wenn diese telefonisch erfolgen.
Die Statistik von Medgate stützt die Aussage, dass Ärzt:innen bei Krankschreibungen per Telefon tendenziell zurückhaltend und besonders sorgfältig agieren. So wurden bei rund 29% aller Medgate-Videosprechstunden im ersten Halbjahr 2022 Tele-Krankschreibungen ausgestellt. Bei telefonischen Konsultationen lag diese Quote bei gerundet nur 24%. Seit der Pandemie werden bei Medgate insgesamt mehr telemedizinische Krankschreibungen ausgestellt.
„In der Praxis erleben wir es ausgesprochen selten, dass Patienten ohne Indikation versuchen, per Telefon oder Videosprechstunde an eine Krankschreibung zu kommen. Erfahrene Telemediziner merken das sehr schnell. Allerdings muss festgehalten werden, dass die videobasierte oder telefonische Krankschreibung bzw. Anamnese eine sehr spezifische und eingehende Befragung erfordert. Mediziner ohne Erfahrung sind hier schnell überfordert“, sagt Braun.
 
 

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Spezifische telemedizinische Anamnese unverzichtbar

„Die telemedizinische Anamnese unterscheidet sich signifikant von der physischen. Insbesondere kann der Patient nicht abgetastet oder abgehört werden Die Befragung muss daher ausführlicher und spezifischer erfolgen. Zudem müssen Ärzt:innen ihre Patient:innen eventuell auch zur Selbstuntersuchung anleiten“, erklärt Braun. Um Ärzt:innen bei der telemedizinischen Anamnese zu unterstützen, entwickelte Medgate für mehr als 250 Indikationen telemedizinische Guidelines. Sie basieren auf den Leitlinien der Fachgesellschaften und den Erkenntnissen aus mehr als 10 Millionen Tele-Konsultationen. Ergänzend wurde ein telemedizinisches Fortbildungssystem entwickelt. Beide Instrumente dienen dem Patientenschutz und einer qualitativen Telemedizin.

Kontraproduktive Vergütungsregeln setzen falsche Anreize

Dass die telemedizinische Anamnese besonders anspruchsvoll ist, wird derzeit im Vergütungssystem nicht berücksichtigt. Dementsprechend wies ein Vertreter der KBV in der G-BA-Sitzung vom 21.7.2022 darauf hin, dass die vom G-BA im Kontext der telefonischen AU geforderte ‘eingehende telefonische Befragung’ derzeit nicht im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet sei.
Im Gegenteil: Ärzt:innen müssen zwischen 20 und 30% Abschläge auf Abrechnungspauschalen und -zuschläge hinnehmen, wenn Patient:innen im Quartal nicht mehr persönlich vorstellig werden. Hierdurch werden falsche Anreize gesetzt, wie beispielsweise Patient:innen ohne zwingenden Grund nochmals in die Praxis einzubestellen.
„Die rein telemedizinische Leistung des Arztes wird durch die Vergütungspraxis geringer geschätzt und vergütet. Das ist wenig sinnvoll angesichts der hohen Anforderungen an die telemedizinische Behandlung. Außerdem steht diese Vergütungspraxis im Widerspruch zu der von der Politik geforderten Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“, sagt Braun.
Lange Zeit wurde der physische Arztbesuch als Goldstandard gesehen. Die Pandemie führte jedoch zu einem Paradigmenwechsel. Telemedizin ist heute als wichtige, zusätzliche Säule der Gesundheitsversorgung anerkannt und wird zunehmend populär. So erfasste das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung 2021 3,5 Millionen Videosprechstunden und damit erneut ein Plus von rund 800.000 online Sprechstunden zum Vorjahr.

Quelle: Medgagte


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