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DiGA in der Hausarztpraxis – Wie sie funktionieren, was sie leisten

von Susanne Morisch

DiGA in der Hausarztpraxis – Wie sie funktionieren, was sie leisten
© peart - stock.adobe.com
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind in aller Munde, doch die wenigsten Ärzt:innen wissen, wie ihre Anwendung genau funktioniert: Was genau sind eigentlich Digitale Gesundheitsanwendungen? Wer bestimmt, welche Digitalen Gesundheitsanwendungen offiziell gelistet werden? Wer trägt die Kosten? Wie sind Digitale Gesundheitsanwendungen juristisch geregelt? Die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Thema Digitale Gesundheitsanwendungen haben wir für Sie kompakt zusammengefasst. Außerdem stellen wir Ihnen 9 Besipiele vor, mit denen Sie Ihre Patient:innen bei der Bewältigung ihrer Beschwerden mit passenden Digitalen Gesundheitsanwendungen unterstützen können.

DiGA – die wichtigsten Informationen auf einen Blick

 
  • DiGA=Digitale Gesundheitsanwendungen
  • erstattungsfähig durch gesetzliche Krankenversicherungen
  • verschreibbar durch Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen
  • durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und gelistet (DiGA-Verzeichnis)
 
 

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Was sind DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind digitale Medizinprodukte, die auf digitalen Technologien fußen und von den Krankenkassen erstattet werden. Die prominentesten Vertreter sind die Gesundheits-Apps. Der Zweck medizinischer Apps besteht darin, die Gesundheit zu fördern und die Nutzer:innen sowie die Behandelnden dabei zu unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen und zu behandeln. Im Gegensatz zu Lifestyle-Apps müssen die auf Rezept verschreibbaren Apps und Anwendungen positive Versorgungseffekte belegen.

Wofür werden DiGA eingesetzt?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind vielseitig einsetzbar. Beispiele für Gesundheits-Apps sind Anwendungen, die
  und vieles mehr.

Wie qualifiziert sich eine DiGA?

Um im DiGA-Verzeichnis gelistet zu werden, braucht es 3 Institutionen: Das BfArM, den GKV und den Hersteller selbst. Das BfArM nimmt eine inhaltliche Prüfung vor, der GKV legt den entsprechenden Höchstbetrag für die Vergütung fest, der Hersteller kümmert sich um die Einbindung des entsprechenden Gremiums.

Was macht das BfArM?

Um in das neue Verzeichnis aufgenommen zu werden, wird ein Prüfverfahren beim BfArM durchlaufen. Die Prüfung obliegt ebenfalls dem BfArM. Innerhalb von 3 Monaten prüft das BfArM, ob die DiGA die Anforderungen hinsichtlich
 
  • Sicherheit,
  • Funktionstauglichkeit,
  • Qualität sowie
  • Datenschutz und Datensicherheit
erfüllt. Neben der IT-Sicherheit stehen nachgewiesene positive Versorgungseffekte bei der Prüfung im Fokus. Die DiGA-Verordnung sieht außerdem vor, dass die jeweiligen DiGA CE-zertifiziert sein müssen. Damit dem Antrag auf Aufnahme stattgegeben wird, müssen diese wesentlichen Informationen bereits vorliegen.

Was macht der GKV?

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für die Vereinbarung der Vergütung verantwortlich. Er wahrt die wirtschaftlichen Interessen auf Bundesebene. Einmal jährlich berichtet er dem Deutschen Bundestag in welchem Umfang DiGA in Anspruch genommen werden und für welche Indikationen eine Verordnung erfolgt ist. Die Auswertung speist sich aus Routinedaten der Krankenkassen, weitere Quellen dürfen nicht verwendet werden.

Was machen die Hersteller einer DiGA?

Die Hersteller einer DiGA wiederum sind an eine Rahmenvereinbarung gebunden, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellerverbänden am 16.12.2021 getroffen wurden. Diese sieht vor, dass der Hersteller dem entsprechend thematisch passenden Gremium des GKV übermittelt. Dieses Gremium wiederum berechnet die Höchstbeträge, die für die DiGA veranschlagt werden dürfen.

Wie werden DiGA eingeteilt?

Die ICD-10 kennt 17 verschiedene Indikationsgruppen. Im ersten Jahr wird die DiGA einer Indikationsgruppe zugeordnet; danach wird innerhalb der Indikationsgruppe nach „medizinischem Nutzen“ und „patientenrelevanter Struktur- und Verfahrensverbesserung“ unterschieden. Insgesamt können also 34 Gruppen gebildet werden.

Was dürfen DiGA kosten?

Die Rahmenvereinbarung zwischen GKV und Herstellerverbänden hat auch die Preise festgelegt. Dabei wird unterschieden zwischen
 
  • DiGA, die dauerhaft im Verzeichnis stehen und
  • DiGA, die zur Erprobung ins Verzeichnis aufgenommen wurden.

Dauerhaft gelistete Digitale Gesundheitsanwendungen

Ist eine DiGA dauerhaft im Verzeichnis gelistet, wird für die ersten 2.000 Verordnungen kein Höchstbetrag festgelegt. Die Krankenkassen finanzieren den Betrag, der vom Hersteller aufgerufen wurde, in vollem Umfang. Erst ab der 2.001 Verordnung gibt es eine Obergrenze. Wurde die DiGA zum 10.000 Mal verordnet, werden weitere 25% abgezogen – wobei sich am Höchstbetrag orientiert wird, der in derselben Gruppe beziffert wurde.

Zur Erprobung aufgenommene Digitale Gesundheitsanwendungen

Ist eine DiGA (noch) nicht dauerhaft im Verzeichnis gelistet, darf maximal ein Betrag in Höhe von 80% gefordert werden – auch hier gemessen am gruppenspezifischen Höchstbetrag.

DiGA bei seltenen Erkrankungen / DiGA mit Hauptfunktion KI

Von der Regelung der Höchstbeträge sind 2 Gruppen im Verzeichnis ausgenommen: DiGA, die sich um Seltene Erkrankungen drehen und DiGA, deren Hauptfunktion auf Künstlicher Intelligenz (KI) beruhen. Auch alle Hardwarekomponenten, die erstattungsfähig sind, werden gesondert abgerechnet.

Welche rechtlichen Grundlagen stehen hinter den DiGA?

Diese Vorgaben sind juristisch durch das am 19. Dezember 2019 mit Jens Spahn verabschiedete Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) verankert. Damit haben alle GKV-Versicherten in Deutschland einen Anspruch auf Erstattung von bestimmten Gesundheitsanwendungen auf Rezept; ein Anspruch, der nach §33a Sozialgesetzbuch V (SGB V) etwa 73 Millionen Versicherten eine Versorgung mit DiGA ermöglicht. Die Verordnung dieser digitalen Medizinprodukte ist laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen vorbehalten. Die Pflicht des GKV-Spitzenverbandes, dem Deutschen Bundestag regelmäßig Bericht zu erstatten, ist mit §33a Abs. 6 SGB V abgedeckt.

Welche Digitalen Gesundheitsanwendungen eignen sich für die Hausarztpraxis?

Damit Sie keine Zeit für die App-Suche aufbringen müssen, finden Sie im Folgenden Informationen zu Gesundheits-Apps, die im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und Sie und Ihre Patient:innen bei der Therapie häufiger Beschwerden in der Praxis unterstützen. Die Liste der folgenden gelisteten DiGA eignet sich bei entsprechender Diagnose zur Erkennung und Behandlung dieser Symptome und Krankheitsbilder. So finden Sie für all Ihre Patient:innen die passende DiGA!

1. Reizdarm – Care Care für Reizdarm

 
  • Zielgruppe: Patient:innen mit Reizdarm
  • Konzept: multimodale Selbsthilfe
  • Funktionen: Tracking von Symptomen und Lebensstilfunktionen, Feedback zu wesentlichen Veränderungen, pädagogische Unterstützung, kognitive Verhaltenstherapie
  • Nutzen: Therapie des Reizdarmsyndroms

2. Depression – deprexis

 
  • Zielgruppe: Patient:innen mit Depressionen oder depressiver Verstimmung
  • Konzept: Ergänzung zur psychotherapeutischen Versorgung / Psychotherapie, insbesondere verhaltenstherapeutische Therapie
  • Funktionen: individueller virtueller Dialog
  • Nutzen: Verringerung depressiver Symptome

3. Diabetes – ESYSTA App & Portal – Digitales Diabetesmanagement

 
  • Zielgruppe: Patient:innen mit Diabetes
  • Konzept: Diabetes-Selbstmanagement
  • Funktionen: Diabetes-Tagebuch, Ampel-Funktion, 7-Tage-Trends
  • Nutzen: Senkung des HbA1c-Werts um durchschnittlich 0,9%

4. Chronische Schmerzen – HelloBetter ratiopharm chronischer Schmerz

 

5. Tinnitus – App kalmeda

 
 
 

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6. Migräne – M-sense Migräne

 
  • Zielgruppe: Patient:innen mit Migräne
  • Konzept: digitales Behandlungsprogramm
  • Funktionen: Wissensvermittlung, animierte physiotherapeutische Übungen, Anleitungen zum Ausdauersport, Audiodateien für Entspannungs- und Imaginationsübungen, Tagebuch
  • Nutzen: individuelles Triggermanagement
Hinweis: M-sense Migräne wird seit dem 04.04.2022 nicht mehr im DiGA-Verzeichnis gelistet. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

7. Rauch-Stopp – NichtraucherHelden-App 

 
  • Zielgruppe: Menschen mit Tabakabhängigkeit
  • Konzept: verhaltenstherapeutisches Coaching
  • Funktionen: tägliche Begleitung und Motivation
  • Nutzen: Unterstützung nach dem Rauch-Stopp, Rückfallprophylaxe
 
 

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8. Adipositas – Oviva Direkt für Adipositas

 
  • Zielgruppe: Patient:innen mit starkem Übergewicht
  • Konzept: multimodale Adipositastherapie, Alltagshelfer
  • Funktionen: Tägliches Protokoll der Nahrungsaufnahme und Bewegung, Tagebuch, personalisierte Aufgaben, Lernmaterialien, Chat-Funktion
  • Nutzen: Langfristige Gewichtsreduktion

9. Angst – velibra

  • Zielgruppe: Patient:innen mit einer generalisierten Angststörung, einer Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie oder einer sozialen Angststörung
  • Konzept: kognitive Verhaltenstherapie, Ergänzung zur ärztlichen Leistung, Eigenanwendung
  • Funktionen: detaillierte Informationen, Übungen, virtuelle Gespräche, individualisierte Anpassung
  • Nutzen: Reduktion der Angstbeschwerden
Die Apps sind alle im DiGA-Verzeichnis gelistet, können eine CE-Zertifizierung vorweisen, haben das Verfahren zur Prüfung durchlaufen, können von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verschrieben werden und eignen sich zur sofortigen Nutzung.

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