Gesundheitspolitik
Patientenakte braucht genauere Datenschutzeinstellungen
Die Bundes-Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat dazu aufgerufen, in der elektronischen Patientenakte (ePA) den Schutz sensibler Daten zu verbessern. Konkret verlangt sie für die Patient:innen noch detailliertere Möglichkeiten, in der von ihnen selbst per App geführten E-Akte festzulegen, welcher Arzt welches einzelne Dokument einsehen kann. Die Einführung der ePA läuft gerade und soll bis Oktober abgeschlossen sein.
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