Inkontinenzhilfen: Bei ärztlicher Verordnung zahlt Krankenkasse mit
Wer eine schwache Blase hat, braucht früher oder später Inkontinenzhilfen. Einen Teil der Kosten übernehmen die Krankenkassen. Jedoch nur, wenn Betroffene eine ärztliche Verordnung haben, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darin sollten folgende Angaben nicht fehlen: die Diagnose, die...